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Wolfsberg. Die Verantwortlichen seien ihm nun bekannt, sagt Rechtsanwalt Christian Ragger, FPÖ-Nationalrat und Bezirksparteiobmann der Wolfsberger Freiheitlichen. Jetzt geht er laut eigener Aussage rechtlich gegen mehrere Personen vor – mit schwerem Geschütz in Form einer Forderung über 300.000 Euro. Er hat die Ereignisse, die sich im heurigen Mai zutrugen, keineswegs vergessen, geschweige denn verziehen ...
Wie berichtet veröffentlichte ein Kärntner Online-Medium am 2. Mai Mitschnitte einer Präsidiumssitzung der Kärntner FPÖ. Auch Ragger war dabei anwesend – und machte Aussagen, die ihm Probleme bringen sollten. Er bedachte die ÖVP und Martin Payer, den Vorstand der Kärntner Beteiligungsverwaltung, mit äußerst derben Worten, worauf eine Rücktrittsaufforderung von ÖVP-Landesparteigeschäftsführerin Julia Löschnig folgte. Ragger musste sich für seine Worte entschuldigen, einen möglichen Rücktritt wies FPÖ-Chef Erwin Angerer zurück.
Wer war es?
Die große Frage lautete damals: Wer hatte Raggers Worte aufgezeichnet, wer nach außen getragen? Der Nationalrat im Mai zu den Unterkärntner Nachrichten: »Jene Personen, die im Raum waren, haben nichts weitergegeben. Ich vermute den Urheber unter jenen, die zur Sitzung (Anm.: Sie fand am 17. Jänner 2022 statt) zugeschaltet waren. Es wird auch geprüft, ob jemand unberechtigt mithörte.« Die Prüfung scheint erfolgreich gewesen zu sein: Ragger sagt jetzt, er kenne die Namen von vier Verantwortlichen, werde sie aber erst nennen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.
»Wenn alles öffentlich wird, was bei solchen Treffen gesagt wird, hört sich Politik auf«
Christian Ragger, FPÖ-Bezirksparteiobmann
Er gibt auf Nachfrage auch nicht preis, ob es sich um Parteikollegen handelt oder um Außenstehende. »Ich sage nicht, um wen es sich handelt«, so der Bezirksparteiobmann, »ich habe aber eine zivilrechtliche Klage gegen diese Personen eingebracht.« Er fordert 300.000 Euro für die Kreditschädigung, die durch die Veröffentlichung verursacht wurde, sowie für den ihm entstandenen wirtschaftlichen Schaden. Ragger: »Ich lasse es mir nicht gefallen, dass ich angeschüttet werde. Was ich in der Sitzung, dem engsten Gremium, gesagt habe, war intern und sollte es auch bleiben. Wenn alles öffentlich wird, was bei solchen Treffen gesagt wird, hört sich Politik auf.« Denn öffentlich hätte er diese Worte niemals ausgesprochen. Weil sie aber nach außen gingen, sei in der Öffentlichkeit ein »anderes Bild« von ihm entstanden, sein Kredit sei geschädigt worden. »Dazu hatte ich wegen der Tonbandaufnahme auch bei meinen Geschäften Probleme«, sagt Ragger.
Sollte er im Zivilverfahren Recht erhalten, hat er die Möglichkeit, die zugesprochene Entschädigung 30 Jahre lang bei seinen »Gegnern« einzutreiben, wenn sie nicht gleich zahlen. Keine schönen Aussichten ...
Unterlassungserklärung
Auch gegen das Online-Medium ging Ragger vor. Dazu sagt er jetzt: »Eine Unterlassungserklärung wurde unterschrieben, die Sache ist abgeschlossen.« Dessen Anwalt meinte im Mai, das Medium habe »nichts anderes gemacht, als der Verpflichtung der Medien nachzukommen und über diese verbalen Entgleisungen zu berichten«. Die Klage Raggers sei »ein frontaler Angriff« auf die Pressefreiheit.
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