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Reichenfels: Abspannseile und Markierungen: Windmessmast wurde am Landesverwaltungsgericht verhandeltAusgabe 15 | Mittwoch, 13. April 2022

In der Vorwoche wurde am Landesverwaltungsgericht in Klagenfurt die Verhandlung für den im Vorjahr errichteten Windmessmast auf der Peter Alpe abgehalten. Die Anzahl der Abspannseile und Markierungen gegen Vogelkollisionen wurden thematisiert.

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Klagenfurt, Reichenfels. Am vergangenen Donnerstag, 7. April, wurde die Errichtung des Windmessmasts auf der Peterer Alpe vor dem Landesverwaltungsgericht behandelt. 

Der 85 Meter hohe Windmessmast wurde im September des Vorjahrs im Gemeindegebiet von Reichenfels aufgestellt. Insgesamt 18 Abspannseile sichern den Turm. Jeweils die äußersten Seile, in Summe drei, sind mit Markierungen versehen, die Vogelkollisionen vermeiden sollen. Die Naturschutzorganisation »Alliance for Nature« mit Generalsekretär Christian Schuhböck legte im Oktober des Vorjahrs Beschwerde gegen den naturschutzrechtlichen Bescheid ein. Die Begründung: Der Mast wurde nur mit zwölf statt mit 18 Abspannseilen genehmigt. 

Kein »Tippfehler«

Der zukünftige Projektbetreiber, die »ImWind Erneuerbare Energie GmbH« sah darin einen »Tippfehler« des zuständigen Amtssachverständigen Werner Petutschnig. In seiner Stellungnahme gegenüber dem Landesverwaltungsgericht schilderte Petutschnig, dass »in der Projektbeschreibung die Abspann-Vorrichtung für den Windmessmast anhand einer grafischen Darstellung ersichtlich« sei und dass in den Unterlagen kein Hinweis gefunden werden konnte, wonach 18 Abspannseile vorgesehen waren, weshalb der Amtssachverständige von zwölf Seilen in seinem Gutachten ausging. 

»Man will sich Kosten ersparen auf Kosten seltener Arten. Das kritisiere ich heftigst«
Christian Schuhböck, »Alliance for Nature«

Bei der Verhandlung in der Vorwoche sagte Petutschnig, dass beim Ausdruck im Büro ein Fehler passiert sei, ihm dadurch die Legende zu der grafischen Darstellung nicht zur Verfügung gestanden hätte und er deshalb von zwölf Seilen ausging. 

»Alliance for Nature« beantragte, dass alle Seile mit den Markierungen versehen werden, nicht nur die äußeren drei. Dafür wäre allerdings eine Demontage des Masts erforderlich. Anschließend könnten die Markierungen angebracht und der Mast wieder aufgebaut werden. Petutschnig meinte erst: »Wenn man den Tod seltener Vögel damit verhindern kann, sollte man das machen.« Laut »ImWind« würden sich die Kosten dafür auf rund 50.000 bis 60.000 Euro belaufen. Für den Amtssachverständigen stehen diese Kosten aber »in keiner Relation«, deshalb lautete seine Empfehlung, Markierungen nur an den untersten Seilen anzubringen.

»Es geht hier um streng geschützte Arten. Man will sich Kosten ersparen auf Kosten seltener Arten. Das kritisiere ich heftigst«, so Christian Schuhböck von Alliance for Nature. Die Naturschutzorganisation spricht sich für die Markierung aller Seile aus und hat beantragt, dass die Peterer Alpe aufgrund des Vorkommens von Raufußhühnern zu einem Schutzgebiet gemäß Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie erklärt wird.

»Die Verhandlung war sehr konstruktiv und gut geführt. Den Status der Verhandlung kommentieren wir aber nicht. Wir warten auf die Erkenntnis der Richterin, sind aber positiv gestimmt«, erklärt Christoph Bruny, Projektleiter von »ImWind«. 

Mit einer Erkenntnis von Richterin Maria Novak-Trampusch wird bis zum Sommer gerechnet. 

Der Windpark auf der Peterer Alpe soll 2026 von der »Kelag« und der »ImWind« in Betrieb gehen. Die UVP-Unterlagen wurden im Februar bereits eingereicht.

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