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Corona-Maßnahme »2G im Handel«: Wolfsberger Betriebe setzen auf Kontrollen beim EingangAusgabe 02 | Mittwoch, 12. Januar 2022

Um einen erneuten Lockdown zu vermeiden, müssen jetzt im Handel die 2G-Nachweise der Kunden überprüft werden. In Wolfsberg wird auf Kontrollen bereits beim Betreten der Geschäfte gesetzt. Für ungeimpfte Personen gibt es aber teilweise Ausnahmen.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Philipp Tripolt Von Philipp Tripolt tripoltno@spamunterkaerntner.at
Familie Primus vom Goldschmied Primus (Bild links) setzt auf 2G-Kontrollen beim Eingang. Ebenso wird beim Möbelhaus XXXLutz direkt nach dem Betreten ein 2G-Nachweis von den Kunden gefordert. Paul Pilz, Filialleiter von Intersport Wolfsberg, setzt auf einen »Friendly Manager«. Fotos: UN-Archiv

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Lavanttal. Dieser Tage sind neue Maßnahmen der Bundesregierung in Kraft getreten. Neben der Maskenpflicht im Freien, schärferen Kontrollen und kürzerer Quarantäne (siehe Seite 2), ist vor allem die 2G-Kontrolle im Handel ein stark diskutiertes Thema.

Seit dem gestrigen Dienstag, 11. Jänner, müssen auch die Lavanttaler Handelsbetriebe ihre Kunden auffordern, einen 2G-Nachweis zu erbringen, wenn diese das Geschäft betreten möchten. Die Verordnung dafür wurde am vergangenen Montag, 10. Jänner, gegen 18 Uhr präsentiert – also rund sechs Stunden vor dem Inkrafttreten. Verkürzt gesagt heißt es in der Verordnung, dass eine Kontrolle ehestmöglich, aber spätestens beim Erwerb von Waren an der Kassa notwendig ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Händler in der Praxis eine Chance auf eine korrekte Umsetzung haben.

»Die Alternative wäre ein weiterer Lockdown für den Non-Food-Handel gewesen«
Rainer Will, Geschäftsführer Handelsverband

Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands: »Wenngleich der Handel sicher ist und das durch den Lebensmitteleinzelhandel täglich bewiesen wird, nimmt der Handel die 2G-Kontrollen in Kauf und ernst. Denn die Alternative wäre ein weiterer Lockdown für den Non-Food-Handel und damit eine weitere Welle an Geschäftsschließungen gewesen, die es mit aller Kraft zu verhindern gilt. Mit dem Bundeskanzleramt konnten wir zumindest das Einvernehmen erzielen, dass spätestens im Kassenbereich kontrolliert werden kann.«

Wolfsberger Kontrollen
Den neuen Regelungen positiv gegenüber steht Paul Pilz, Filialleiter Intersport Wolfsberg: »Ich bin voll überzeugt davon und finde, dass es eine positive Maßnahme ist. Für uns ist es definitiv der bessere Weg, als ein erneuter Lockdown.« Kontrolliert wird bei Intersport Wolfsberg mittels »Friendly Manager«, wie Pilz informiert: »Ein Mitarbeiter wird zum Eingang abgestellt. Er sorgt dort für einen freundlichen Empfang, kontrolliert den 2G-Nachweis der Kunden und koordiniert gleichzeitig, indem er als Service den Kunden beratend zur Seite steht.«

Kathrin Rencher-Primus, die den Familienbetrieb »Goldschmied Primus« in Wolfsberg führt, setzt auf Kontrollen beim Eintreten der Kunden: »Wir fragen unsere Kunden gleich beim Betreten des Geschäfts nach einem 2G-Nachweis. Nach einem Verkaufsgespräch macht es wenig Sinn, einen Nachweis zu verlangen.« Zur Maßnahme generell meint sie: »Wenn es von der Regierung vorgeschrieben wird, setzen wir die Regelung auch um.«

Beim Möbelhaus XXXLutz ist man für die Umstellung ebenfalls bestens gerüstet. »Direkt am Eingang wird jeder Kunde nach einem Nachweis gefragt und kontrolliert«, erklärt Wolfsbergs XXXLutz-Filialleiter Siegbert Ebner. Auch hier setzt man also auf die Kontrolle beim Eingang. Ebner: »Es wird nicht so sein, dass wir erst bei der Kassa nach einem Nachweis fragen. Ich gehe davon aus, dass es gut funktionieren wird.«

Ausnahmen
Weiterhin ausgenommen von der 2G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung wie der Lebensmittelhandel oder Drogerien sowie »Click & Collect«-Anbieter. Das heißt, dass auch ungeimpfte Kunden weiterhin ihre vorbestellten Waren in den Geschäften abholen können. Ebenso ausgenommen von der 2G-Regel sind Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen, als auch Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In diesen Fällen muss ein gültiger PCR-Test vorgewiesen werden und der Ausnahmegrund mit einem ärztlichen Attest belegt werden.

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