Artikel
Wolfsberg. Sofortige Kontrollen der neuen Corona-Maßnahmen kündigte Peter Hauser, Bezirkspolizeikommandant von Wolfsberg, an: »Ab dem Zeitpunkt, ab dem sie in Kraft treten, werden wir kontrollieren.« (Zu den möglichen Strafen siehe Info-Box rechts.)
Dafür werden alle Beamten aufgeboten, über die Hauser verfügt. »Wir haben die Vorgabe des Landespolizeikommandos, die Außendienstpräsenz spürbar zu erhöhen und Schwerpunktaktionen zu setzen. Als Assistenz der Gesundheitsbehörde werden wir konsequent einschreiten«, so Hauser. Und: »Auch wenn es nach wie vor rechtliche Graubereiche gibt, ist die Rechtssicherheit beim Einschreiten viel größer als beim ersten Lockdown, weil viele Fragen mittlerweile ausjudiziert sind.«
Hauser ist zuversichtlich, dass die Lavanttaler die Bestimmungen akzeptieren: »Auch beim ersten Lockdown im Frühling gab es keine großen Probleme.«
»Nicht nur Befürworter«
Auch der Wolfsberger Bezirkshauptmann Georg Fejan ist von der Disziplin der Bevölkerung überzeugt. »Ich weiß, dass es nicht nur Befürworter gibt«, sagt er, »und verstehe das auch. Mit Protesten wie in anderen Ländern rechne ich aber nicht.« Eine Veranstaltung gab es bereits: Am Montag wurde vor dem Wolfsberger Rathaus für die »Freiheitsrechte« demonstriert.
Für Fejan und seine Mitarbeiter beginnen arbeitsreiche Wochen: »Wir haben jetzt Sieben-Tage-Betrieb. Das Contact-Tracing läuft weiter, ein Team telefoniert den ganzen Tag. Zehn bis 15 Personen arbeiten in einem Schichtrad. Wir haben dafür Unterstützung von zwei AMS-Kräften und drei Bundesheer-Angehörigen erhalten.«
Ein weiteres Team ist mit dem Schreiben von Quarantäne- und anderen Bescheiden befasst. Auch deren Mitglieder arbeiten die Wochenenden durch. Fejan: »Ich weiß nicht, ob der Lockdown am 30. November enden wird. Ich hoffe es aber.«
// INFO
Die angedrohten Strafen:
25 Euro werden fällig, wenn keine Maske getragen wird.
50 Euro kostet die Verletzung des Abstandsgebots.
Bis zu 1.450 Euro sind zu zahlen, wer in einem Gasthaus erwischt wird oder an einer Betriebsstätte oder einem Arbeitsort, dessen Betreten untersagt ist.
Bis zu 30.000 Euro zahlen Wirte bzw. Inhaber einer Betriebsstätte oder eines Arbeitsorts, die nicht Sorge tragen, dass das Lokal bzw. die Betriebsstätte nicht betreten werden.
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!