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Drei Ziehharmonikas um mehr als 15.000 Euro von Lavanttaler Geschäft ergaunert: Jetzt folgte ProzessAusgabe 33 | Mittwoch, 12. August 2020

Wegen schwerem gewerbsmäßigen Betrugs muss sich ein Angeklagter vor dem Landesgericht verantworten. Er hatte mit guten Worten mehrere Akkordeons »erquatscht«, nicht gezahlt und zwei verkauft. Vor dem Richter erschien er nicht: Coronaverdacht ...

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Lavanttal, Klagenfurt. Der Angeklagte war vor Gericht nicht erschienen. Stattdessen meldete er sich kurz nach Beginn der Verhandlung telefonisch bei Richter Manfred Herrnhofer und wartete mit einer abenteuerlichen Geschichte auf: Er sei auf dem Weg in ein Grazer Krankenhaus, da er eine schlechte Nacht gehabt hätte und nun unter Coronaverdacht stünde. »Wir werden das prüfen«, sagte der Richter und startete den Prozess trotzdem – als »Abwesenheitsverfahren«, wie es auf »Juristisch« heißt. Denn die Verhandlung wurde schon mehrfach vertagt, langsam verliert die Justiz die Geduld.

Der Inhalt der Anklage, die von Staatsanwältin Nicola Trinker am Landesgericht Klagenfurt vertreten wurde, las sich kurios. Sie legte dem 23-jährigen Steirer zur Last, einer Lavanttaler Manufaktur drei Ziehharmonikas im Wert von mehr als 15.000 Euro herausgelockt zu haben. Da er sie nicht bezahlte, wird er nun des schweren gewerbsmäßigen Betrug beschuldigt. In einer vorangegangenen Prozessrunde hatte der Angeklagte, für den die Unschuldsvermutung gilt, jede Schuld bestritten.

Der Verkaufsleiter des geprellten Unternehmens, der schon mehrfach, aber stets vergeblich, nach Klagenfurt gereist war, konnte nun endlich als Zeuge aussagen. Laut ihm war der (offenbar überzeugende) Angeklagte im Frühjahr 2019 aufgetaucht und habe drei Akkordeons bestellt. »Er sagte, er brauche sie für Bühnenauftritte, außerdem gebe er Musikunterricht«, so der Verkaufsleiter. Der Angeklagte habe drei Instrumente, von denen jedes einen klingenden Namen trug, erhalten und sollte den Kaufpreis von rund 15.000 Euro bezahlen – was er nicht tat. Versuche, den »Käufer« am Telefon zu erwischen, schlugen fehl. Als eine der Harmonikas im Internet zum Verkauf angeboten wurde,  ging er zur Polizei.

Aufnahme für den ORF

Anders schilderte eine Verkäuferin der Manufaktur die Ereignisse. Demnach habe der 23-Jährige telefonisch um eine Harmonika als Leihgabe gebeten, da er sie als Musiker für eine Aufnahme des ORF benötige. Tatsächlich wurde ihm das Instrument zur Verfügung gestellt. Später sei er abermals erschienen und habe gemeint, er wolle nicht nur das ihm überlassene Akkordeon kaufen, sondern ein zweites mit anderer Stimmlage dazu. Da es erst produziert werden musste, erhielt er ein weiteres Leihmodell. Zuletzt hatte er drei Instrumente in Händen, bezahlt wurde nicht. Aussagen des Angeklagten, er habe 8.000 Euro überwiesen, wies die Verkäuferin zurück: »Stimmt nicht.«

Nach der Aussagen einer Grafikerin, die vom abwesenden Steirer ebenfalls übers Ohr gehauen worden sein soll – sie entwickelte ein Bandlogo für den vermeintlichen TV-Auftritt und eine Bühnenplane, ohne dafür Geld zu sehen –, war ein Mitarbeiter eines steirischen Musikhauses an der Reihe. Bei ihm hatte sich der Angeklagte mit gleich zwei rührseligen Geschichte eingestellt: Er wolle nach langen Wanderjahren sesshaft werden und brauche Geld. Ob der Steirer ihm nicht eine seiner vielen Harmonikas abkaufen wolle? Ein Instrument, das dem Lavanttaler Unternehmen gehörte, wechselte darauf um 2.000 Euro den Besitzer.

Das kranke Kind

Wenig später tauchte der Angeklagte wieder in der Steiermark auf. Sein Kind sei krank, es brauche Medikamente. Ob der Händler nicht noch ein Akkordeon haben wolle? Der Zeuge: »Er tat mir leid, also habe ich auch die zweite gekauft« – um 2.200 Euro. Danach wurde die Verhandlung vertagt. Nun gilt es, den Verlauf der »Corona-Erkrankung« des Angeklagten abzuwarten ...

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