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Bad St. Leonhard. Der Stadtgemeinde Bad St. Leonhard wurde heute, 20. März, von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg mitgeteilt, dass drei Personen aus dem Gemeindegebiet positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Es ergeht daher von der Stadtgemeinde die Aufforderung an alle Gemeindebürger, die zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus festgelegten Maßnahmen und Beschränkungen unbedingt einzuhalten.
Das bedeutet: Nur folgende Punkte rechtfertigen einen Aufenthalt in der Öffentlichkeit
- Berufliche Tätigkeit, wobei ein Abstand zwischen einzelnen Mitarbeitern von 1 Meter einzuhalten ist, sofern nicht durch entsprechende Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
- Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens (z.B.: Lebensmitteleinkauf, Gang zur Apotheke oder zum Geldautomat, Arztbesuch, medizinische Behandlungen, Therapie, Versorgung von Tieren). Es ist dabei ein Abstand von einem Meter von anderen Personen einzuhalten.
- Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen.
- Bewegung im Freien alleine (z.B.: Laufen gehen, spazieren gehen) und mit Menschen, die im eigenen Wohnungsverband leben oder wenn ein Abstand von mindestens 1 Meter zu anderen Menschen sichergestellt. Sportplätze dürfen nicht betreten werden!
Die Stadtgemeinde Bad St. Leonhard fordert die Bevölkerung auf, diese Weisungen ernst zu nehmen und dementsprechend zu handeln!
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