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Umstellung von konventionelle auf elektronische Ohrmarken hat begonnen Ausgabe 43 | Mittwoch, 23. Oktober 2019

Ende September begann die Aussendung der elektronischen Ohrmarken. Die Übergangsfrist gilt bis zum 30. April 2020. Franz Zarfl, Bezirksobmann des Bauernbunds, sieht darin eine Chance für die Landwirte.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Philipp Tripolt Von Philipp Tripolt tripoltno@spamunterkaerntner.at
Die elektronischen Marken werden seit Ende September ausgegeben und betreffen in erster Linie neugeborene Tiere. Bis zum 30. April 2020 sollen die konventionellen Marken aufgebraucht werden. Foto: Pixabay
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Lavanttal. Mit einer EU-Verordnung vom Juli diesen Jahres, wurde es den EU-Mitgliedsstaaten freigestellt, auf das elektronische System umzusteigen. Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat sich in Österreich für diesen Schritt entschieden – doch nicht zur Freude aller Landwirte. In den neuen Ohrmarkenpaaren befindet sich in einer Marke ein elektronischer Chip, auf dem die Ohrmarkennummer abgespeichert ist. Falschinformationen, wie ein eingebautes GPS-Signal machten die Runde. Und auch der Preis sorgte für Diskussionsstoff. Die neue Marken kosten um einen Euro mehr. Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Rinderzüchter wies darauf hin, dass derzeit noch kein Vorteil für den Landwirten ersichtlich sei und die Mehrkosten von der gesamten Wertschöpfungskette abgegolten werden sollten.

Wenig Verständnis für die Sorgen bringt Franz Zarfl, Bezirksobmann des Bauernbunds auf: »Die Landwirte sollen sich nicht verunsichern lassen. Es ist ein passives System, für das ein eigenes Lesegerät benötigt wird. Niemand braucht Angst haben, aus Wien überwacht zu werden. Nur Geräte, in denen ein Lesegerät verbaut ist, können die Daten auslesen. Daraus ergeben sich viele Vorteile, z. B. bei Melk- oder Fütterungsrobotern oder bei digitalen Viehwaagen.«

Neuzeit statt Steinzeit
Er sieht darin vielmehr eine Chance, die das digitale Zeitalter mit sich bringt und die man nützen muss. »Man hatte jetzt die Möglichkeit umzusteigen oder in der Steinzeit zu bleiben«, bekräftigt der Preitenegger die Entscheidung. Chancen ergeben sich laut ihm vor allem in der Qualitätssicherung. Auch Schlachthöfe werden das System bald nutzen, womit »lückenlose Kontrollen und damit mehr Sicherheit für Konsumenten ermöglicht werden«.

Rinderhalter bekommen die elektronischen Marken seit Ende September zugesandt. Die Übergangsfrist wurde mit 30. April 2020 angesetzt. Bis dahin soll zuerst der Altbestand der konventionellen Marken aufgebraucht werden. Anwendung findet die elektronische Kennzeichnung vorerst nur bei neugeborenen Tieren. Verliert ein Rind eine konventionelle Marke, ist es dem Landwirt überlassen, ob er diese durch eine konventionelle oder elektronische Marke ersetzt.

»Man muss den Landwirten die Bedenken nehmen. Das neue System bringt eine Zeitersparnis mit sich und ist universell einsetzbar. Es ist wichtig, dass verstanden wird, welche Möglichkeiten sich dadurch ergeben«, so Zarfl abschließend.

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