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Wien, Lavanttal. Der Kamper Energielandwirt Franz Dorner, Initiator des Windparks Bärofen, trug laut eigener Aussage entscheidend dazu bei: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in der Vorwoche beschlossen, die Verordnung zu prüfen, die der Kärntner Volksbefragung über die Windkraft zugrunde lag. Denn die Fragestellung könnte eine wertende Beifügung enthalten. Die Richter haben die Formulierung »Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes)« im Visier.
Wie berichtet wurde am 12. Jänner die Volksbefragung in Kärnten – initiiert von der FPÖ und dem Team Kärnten – durchgeführt. Die Frage, die mit ja oder nein zu beantworten war, lautete: »Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?« 51,55 Prozent kreuzten »ja« an, damit ging die Befragung gegen Windräder aus.
163 Personen haben das Ergebnis laut VfGH »wegen einer unklaren, nicht eindeutigen und suggestiven Fragestellung« angefochten. Franz Dorner meint dazu im Interview mit den Unterkärntner Nachrichten (siehe S. 3): »Mehr als die Hälfte dieser Unterschriften habe ich gesammelt. Ich bin überzeugt, dass die Volksbefragung aufgehoben wird.«
»Mehr als die Hälfte dieser Unterschriften habe ich gesammelt«
Franz Dorner über die Anfechtung beim VfGH
So weit ist es aber noch nicht, nun läuft die Prüfung des VfGH. In einem anderen Fall hat er bereits entschieden: Bei der Volksbefragung in Waidhofen/Thaya in Niederösterreich im März 2024 war die Frage zur Errichtung von Windrädern missverständlich formuliert, urteilten die Richter. Sie haben einer Anfechtung stattgegeben. Die Frage in Waidhofen/Thaya lautete: »Soll der Gemeinderat die erforderlichen Maßnahmen im eigenen Wirkungsbereich beschließen, damit drei bis maximal fünf Windräder auf dem Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya (Gebiet Predigtstuhl) errichtet und betrieben werden können?«
Auf der Homepage des VfGH heißt es dazu: »Nach der ständigen Rechtsprechung des VfGH muss die vorgelegte Fragestellung in einem direkt-demokratischen Verfahren klar und eindeutig sein, um Missverständnisse so weit wie möglich auszuschließen.«
Die Ansicht des Gerichts
Die Kärntner Volksbefragung wurde wegen »einer unklaren, nicht eindeutigen und suggestiven Fragestellung«, wie der VfGH auf seiner Homepage schreibt, angefochten. Auch das Gericht scheint in diese Richtung zu tendieren. Der VfGH schreibt: »Diese Fragestellung scheint eine wertende Beifügung zu enthalten. Dass die Fragen ausschließlich ein Interesse – ›Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes)‹ – hervorheben, dürfte die Antwort in eine bestimmte Richtung lenken.« Damit werde aber der Zweck nicht erfüllt, den Willen der Stimmberechtigten über einen bestimmten Gegenstand herauszufinden. »Die Fragestellung dürfte auch gegen das im Kärntner Volksbefragungsgesetz verankerte Verbot von Suggestivfragen verstoßen«, so der VfGH.
Die Volksbefragung hatte weitreichende Folgen. Die Parteien einigten sich danach auf drei Punkte. Erstens: Kein Totalverbot für Windräder, aber restriktive gesetzliche Schranken, die im Energiewendegesetz verankert werden sollen. National- und Biosphärenparks, Schutzgebiete sowie die alpine Zone ab 1.800 Meter sollen für Windkraftanlagen tabu sein.
»Rechtlich war das Ergebnis weder bindend noch durchsetzbar«
Land Kärnten in einer Stellungnahme
Zweitens sind Zonen für Windräder vorgesehen, die ursprünglich vor allem im Lavanttal lagen. Sie sollen bis 21. Februar 2026 von der Landesregierung ausgearbeitet werden.
Drittens wird in laufende Verfahren für neue Windräder nicht eingegriffen. Aber es soll für Anlagen, die nach dem 6. Feber 2025 eingereicht wurden, eine Bausperre geben, damit bis zur fertigen Zonierung keine Anlagen in anderen Gebieten Kärntens genehmigt werden. Diese Bausperre soll bis 21. Feber 2026 gelten, bis dahin soll die Zonierung fertig sein.
In der Vorwoche nahm das Land zur angelaufenen Prüfung des Verfassungsgerichtshofs Stellung: »Rechtlich war das Ergebnis der Volksbefragung weder bindend noch durchsetzbar. Realpolitisch hat man sich aber in Kärnten in einer Einigung aller Landtagsfraktionen darauf verständigt, das Ergebnis in die weitere Planung miteinzubeziehen.«
»Ausgewogener Ausbau«
Kärnten stehe weiterhin zum Ziel eines ausgewogenen Ausbaus der erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung von Natur- und Landschaftsschutz, um die Stromversorgung für die Zukunft so sicherzustellen. »Es gilt jetzt also, unter Berücksichtigung der VfGH-Entscheidung, die nächsten Schritte transparent und im Dialog mit der Bevölkerung zu setzen«, schloss das Land.
Die politischen Reaktionen fielen unterschiedlich aus. Die Kärntner Grünen sprachen von einer »politischen Panne sondergleichen«, die FPÖ beharrte auf der negativen Entscheidung der Kärntner bei der Volksbefragung – unabhängig vom kommenden Erkenntnis des VfGH.
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