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Wolfsberg. »Es ist eine Erfolgsgeschichte, Wolfsberg ist in Kärnten, ja sogar in ganz Österreich Vorreiter bei den Pop-up-Stores«, sagt der Wolfsberger Wirtschaftsreferent Christian Stückler. 2018 starteten das Land Kärnten, der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) und die Stadtgemeinde Wolfsberg eine Aktion für Pop-up-Stores. Dabei werden für die Unternehmen für sechs Monate die Mietkosten bis zu 400 Euro von der Stadtgemeinde übernommen und der KWF unterstützt die Pop-up-Stores mit jeweils 3.000 Euro.
Zusätzlich gibt es dank Kooperationen mit der HAK, der HTL und der HLW Wolfsberg während der sechs Monate auch kostenlose Unterstützung von den Schulen beim Marketing, bei der Buchhaltung, im technischen Bereich usw.
Mit einer Bewerbung gestartet
Damals, im Jahr 2018, als die Aktion erstmals ausgeschrieben wurde, gab es gerade einmal eine Bewerberin. Trotz des geringen Interesses bei der erstmaligen Durchführung der Pop-up-Stores-Aktion, wurde die Kampagne in den kommenden Jahren fortgesetzt. Und das hat sich ausgezahlt: Bis heute gab es 38 Einreichungen, von einer Fachjury wurden daraus 28 Projekte ausgewählt, die unterstützt wurden.
»Von 28 Pop-up-Stores sind 26 noch immer aktiv, 19 sogar am selben Standort«
Christian Stückler, Wirtschaftsreferent
»Von diesen 28 Pop-up-Stores sind 26 noch immer aktiv, 19 sogar am selben Standort«, berichtet Stückler erfreut, der weiter meint: »Es profitieren alle davon. Unternehmer können ihre Geschäftsidee ausprobieren und Leerstände werden verringert.«
Eva Schatz vom Wolfsberger Stadtmarketing fügt hinzu: »Wir versuchen den Pop-up-Store-Betreibern einen Standort zur Verfügung zu stellen, an dem sie auch nach den sechs Monaten weiter ihre Geschäftstätigkeit ausüben können.«
Außerdem unterstützt die Stadtgemeinde Wolfsberg die Betriebe auch nach der sechsmonatigen Pop-up-Förderung weiter. Zum Beispiel durch den Mietkostenzuschuss entsprechend der Wolfsberger Wirtschaftsförderungsrichtlinien.
Nächster Call ab 15. Dezember
Die Förderaktion der Pop-up-Stores wird auch zukünftig fortgeführt. Am 15. Dezember startet die nächste Möglichkeit für Einreichungen. Die Frist läuft bis 3. März 2023. Danach werden die förderungswürdigen Projekte von einer Fachjury, der auch Vertreter aus der Gemeinde und den höheren Schulen angehören, ausgewählt. Egal ob es sich um einen Handwerksbetrieb, ein Dienstleistungsunternehmen, ein Verkaufsgeschäft oder einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb handelt, jeder kann sich bewerben.
Wichtig ist, dass es sich um ein nachhaltiges Geschäftskonzept handelt. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob der Bewerber ein Gründer ist oder bereits ein Unternehmen führt, der nun entweder in einen weiteren Standort eröffnen oder sein Geschäft in die Wolfsberger Innenstadt verlegen möchte.
Bei Fragen zur Einreichung können Koordinatorin Patricia Radl-Rebernig oder Eva Schatz per Mail an office@radl-rebernig.at oder eva.schatz@wolfsberg.at kontaktiert werden.
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