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Wie geht es mit dem Karfreitag weiter?Ausgabe | Mittwoch, 30. Januar 2019

Die österreichische Regelung, dass der Karfreitag nur für bestimmte Religionen ein Feiertag ist, widerspricht laut einem Urteil des EUGH dem EU-Recht. Nun wird in Österreich versucht, eine Lösung zu finden, die Gleichbehandlung wieder herzustellen.

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Wolfsberg, Luxemburg. In der Vorwoche hat der Europäische Gerichtshof (EUGH) entschieden, dass es nicht zulässig ist, wenn nur evangelische, altkatholische und methodistische Arbeitnehmer am Karfreitag frei haben. Nun wird in Österreich nach Lösungen für die Karfreitagsregelung gesucht.

In der öffentlichen Debatte gibt es momentan zwei alternative Vorschläge, allerdings gibt es auch zu diesen keinen Konsens. Die erste Variante schlägt vor, den Karfreitag zum Feiertag aufzuwerten. Dafür soll dann aber der Pfingst- oder Ostermontag als solcher gestrichen werden. Der katholischen Kirche ist das aber nicht recht. 

»Ein Feiertagstausch ist von der katholischen Kirche nicht gewollt«, erklärt der Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz, Peter Schipka.

Aber auch der Handel steht einem solchen Tausch kritisch gegenüber, da er um die Öffnung der Geschäfte am umsatzstarken Karfreitag bangt.

Die zweite Variante wird zwar von Arbeiterkammer, Gewerkschaft und den Kirchen begrüßt, Regierungsvertreter haben sich aber bereits dagegen ausgesprochen. Bei dieser Variante würde der Karfreitag zu einem Feiertag für alle. Die Regierung meint, dass Österreich mit 13 Feiertagen ohnehin bereits im europäischen Spitzenfeld liege und ein weiterer freier Tag für den Standort schlecht wäre. Und auch die Wirtschaft ist strikt gegen diese Variante. 

»Ein zusätzlicher Feiertag würde die österreichische Wirtschaft 600 Millionen Euro kosten«, meinte Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), der sich vehement gegen einen weiteren Feiertag ausspricht.

Weiters verkompliziert wird die ganze Angelegenheit durch Jom Kippur (Versöhnungstag), an dem Juden Anspruch auf einen freien Tag haben. Der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde, Oskar Deutsch, sieht Jom Kippur nicht betroffen. Das EUGH-Urteil habe laut ihm nichts mit den Regelungen für jüdische Arbeitnehmer am Jom Kippur zu tun, denn es sei eine kollektivvertragliche Regelung.

Änderung bis 19. April

Bis zum nächsten Karfreitag, der in diesem Jahr auf den 19. April fällt, muss die türkis-blaue Regierung nun seine Regelung ändern bzw. eine neue finden.

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