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Nachbarschaftsstreit in St. Stefan: Ein mit scharfen Zähnen gesperrter Dammweg spaltet die Gemüter Ausgabe 32 | Mittwoch, 11. August 2021

Beim Pailbach neben der Bahnhofstraße wurde vor einigen Jahren ein Wasserschutzdamm errichtet, dessen Zugang mit einem Tor blockiert ist. Ein Anrainer fordert die Öffnung, ein weiterer hält dagegen. Die Wasserabteilung klärt über die Hintergründe auf.

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St. Stefan. Ein Tor trennt die Bewohner – wörtlich und im übertragenen Sinn. Denn es löst einen Streit zwischen Nachbarn aus, der mit großen Emotionen und wechselseitigen Vorwürfen ausgefochten wird.

Beim Pailbach in St. Stefan wurde vor einigen Jahren ein Wasserschutzdamm errichtet, der über eine kleine, geschotterte Zufahrt in der Bahnhofstraße erreichbar ist. Während zum jenseitigen, dem südlichen Ufer und dem dortigen landwirtschaftlichen Weg eine Brücke führt, ist der Zugang zum Bach auf der mit Wohnhäusern verbauten Seite durch ein Tor versperrt. Um das Übersteigen unmöglich zu machen, wurden scharfkantige Spitzen angebracht, dazu weist ein Verbotschilds auf den untersagten Durchgang hin. 

»Die Verbotstafel muss verschwinden, das Tor soll geöffnet werden, die Spitzen müssen weg«
Ein Anwohner wehrt sich gegen die Absperrung

»Auf der jetzt abgesperrten Seite des Pailbachs haben immer Kinder gebadet«, sagt ein erboster Anwohner, »jetzt traut sich natürlich keiner mehr hin.« Dazu hätten die Kinder den Damm als Weg von und zur Volksschule St. Stefan genutzt, was mittlerweile auch unmöglich geworden ist.

»Sie müssen jetzt auf der Bahnhofstraße und der St. Mareiner Straße gehen: Hier herrscht viel Verkehr und die Autofahrer sind teilweise sehr schnell unterwegs. Allein im Juli gab es zwei Unfälle. Wenn sie bei der Ausfahrt der Firma Schwing vorbeigehen, können sie von einem Lkw übersehen werden«, ärgert sich der Anrainer.

»Wir hatten hier keine Ruhe mehr, weil ständig Leute den Damm als Spazierweg benutzten«
Ein anderer Anrainer, der auf die Sperre besteht

Die Schuld sieht der Mann bei einem Bewohner der Bahnhofstraße: »Der hat veranlasst, dass das Tor und die Verbotsschilder aufgestellt werden, denn er will Ruhe. Mich hat er schon beschimpft, eine Mutter mit einem Kind, die hier baden wollten, wurden verjagt. Das lasse ich nicht zu.« Die Forderung des St. Stefaners: »Die Verbotstafel muss verschwinden, das Tor soll geöffnet werden, die Spitzen müssen weg. Die Kinder sollen hier gehen und baden können.«  

Die andere Meinung

Der angegriffene Anwohner sieht das ganz anders. Er sagt: »Der Damm ist nicht begehbar und wurde von der Wasserwirtschaftsstelle abgesperrt. Bevor der Damm errichtet wurde, gab es hier auch keinen Weg, nie war jemand hier unterwegs. Jetzt wollen die Leute gehen, das ist aber nicht erlaubt. Sie können überall gehen, etwa auf dem landwirtschaftlichen Weg auf der anderen Seite des Pailbachs – aber hier nicht.« (Anm.: Der landwirtschaftliche Weg wird von Traktoren befahren und ist für Kinder nicht ganz ungefährlich.) 

Der Anrainer des Damms gibt offen zu: »Wir hatten hier keine Ruhe mehr, weil ständig Leute den Damm als Spazierweg benutzten. Ich habe einen behinderten Sohn, der beglotzt und gestört wurde. Wir wollen nicht, dass uns in den Garten geschaut wird.« 

Dazu: Gebadet habe man in der Vergangenheit in diesem Bereich »nie«, so der Anrainer, für die Kinder stünden Wege entlang der Bahnhof- und der St. Mareiner Straße zur Verfügung, um zur Schule zu kommen. Seinem Nachbarn richtet er aus: »Er will uns nur belästigen.« Und er besteht darauf: »Das Verbotsschild, das Tor, der Übersteigschutz – alles ist rechtens.«

Das bestätigt Siegfried Juri von der Landesabteilung für Wasserwirtschaft. Er sagt: »Der Damm dient nur der Instandhaltung und muss abgesperrt sein. Die Leute wollten das nicht wahrhaben, sind sogar mit Fahrrädern über die Abgrenzung geklettert und haben sie beschädigt, weshalb wir den Übersteigschutz anbrachten. Wir mussten Maßnahmen setzen. Die Böschung ist steil, daher ist es wichtig, dass dort abgesperrt ist.«

Laut Juri gab es früher in diesem Bereich keinen Weg, der Bach verlief entlang der Grundstücke und wurde erst im Zuge des Dammbaus verlegt. Um ihn bauen zu können, war die Einwilligung der Anrainer notwendig. »Die haben nur zugestimmt, wenn niemand am Damm gehen kann. Wir hatten die Auflage, ihn nicht für die Öffentlichkeit frei zu geben«, so Juri. Er kündigt Anzeigen wegen Sachbeschädigung an, sollte keine Ruhe eintreten und Tor und Zaun weiterhin überklettert werden. 

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