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Lavanttal. Ihm drohte großes Ungemach, doch letztlich ist er mit einem blauen Auge – passend zur Parteifarbe – davon gekommen. Die Rede ist von jenem Lavanttaler FPÖ-Kommunalpolitiker, gegen den wegen der Vorwürfe der Datenfälschung und des versuchten Betrugs ermittelt worden war (wir berichteten). Ihm wurde eine Diversion zuerkannt und das Verfahren eingestellt.
Aus der Staatsanwaltschaft Klagenfurt heißt es: »Er erhielt eine Geldbuße, die er annahm und bereits bezahlt hat. Die Höhe des Betrags können wir nicht nennen.« Der Politiker gilt damit weiterhin als unbescholten, für die Anklagebehörde ist der Fall erledigt.
Abgespielt hatte sich die »Hotel-Affäre« von November 2018 bis Mai 2019. In diesem Zeitraum mietete sich der Volksvertreter elf Mal in einem Wolfsberger Hotel ein, das Gästen einen automatisierten Check-in anbietet – stets für eine Nacht. Allerdings: Der Freiheitliche verwendete dafür nicht den eigenen, sondern drei Mal den Namen einer unbeteiligten, aber tatsächlich existierenden Person, bei den übrigen Hotelbesuchen setzte er fiktive Namen ein. Schlauerweise bezahlte er aber mit der eigenen Kreditkarte.
Und: Er buchte stets ein Einzelzimmer, das aber letztlich von zwei Personen benutzt wurde. Als das Hotel dahinter kam, sandte es dem vermeintlichen Nutzer eine Nachrechnung zu. Der Empfänger hatte aber mit der Geschichte nichts zu tun und wusste nicht, wie ihm geschah. Also erstattete er Anzeige, die Sache kam ins Rollen. Über seine Kreditkarte war der Politiker schnell ausgeforscht, der Schaden betrug 134,90 Euro, im Juni brachte ORF Kärnten den peinlichen Fall an die Öffentlichkeit.
Wieder supersauber
Der jetzt juristisch wieder supersaubere Freiheitliche, der sich nie öffentlich zu den Vorwürfen geäußert hatte, meinte auf Anfrage der Unterkärntner Nachrichten kurz: »Kein Kommentar«. Erleichtert dürfte er dennoch sein, denn neben gerichtlichen bleiben ihm auch parteiinterne Folgen erspart.
So meinte der Wolfsberger FPÖ-Bezirksobmann Christian Ragger nach Bekanntwerden der Affäre zur »Kleinen«, der Kommunalpolitiker müsse bei einer rechtskräftigen Verurteilung zurücktreten, »das ist in unserer Partei seit meiner Zeit als Landesparteiobmann so festgelegt«. Er fügte aber an, im Falle einer Diversion sei ein Rücktritt nicht nötig. Jetzt sagt Ragger: »Für mich ist die Geschichte mit der Diversion erledigt.« Zur Erklärung: Wenn ein Strafverfahren mit einer Diversion beendet wird, erfolgt kein Schuldspruch und keine formelle Verurteilung. Bei einer Diversion, die seit dem Jahr 2000 im österreichischen Erwachsenenstrafrecht gilt, haben Staatsanwaltschaft oder Gericht die Möglichkeit, bei geklärtem Sachverhalt auf die Durchführung eines Strafverfahrens zu verzichten. Der Beschuldigte bekommt stattdessen das Angebot, sich einer »belastenden Maßnahme«, oft einer Geldbuße, zu unterwerfen. Eine Eintragung ins Strafregister erfolgt nicht, die Causa bleibt aber justizintern für zehn Jahre gespeichert. Die Voraussetzung für eine Diversion ist, dass der Beschuldigte die Verantwortung für die Tat übernimmt.
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