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Drei Anklagen in »Stadtwerke-Affäre«: Stadtchef und das Unternehmen fühlen sich jetzt bestätigt Ausgabe 01 | Mittwoch, 5. Januar 2022

Anwältin zweier Beschuldigter will Anklage nicht beeinspruchen, ortet darin aber eine Lücke. Stadtwerke-Geschäftsführer Schimik will das Unternehmen gegebenenfalls zivilrechtlich schadlos halten. Bürgermeister Primus sagt: »Damalige Vorgehen war korrekt.«

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Nachdem zwei der drei Beschuldigten auf eine Beeinspruchung der Anklage verzichten, wird es zu einer Verhandlung kommen. Wie sie endet, muss Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, entschieden – blind und unabhängig. Sollte es eine Entscheidung gegen die Angeklagten geben, wird die Affäre wohl am Zivilgericht fortgesetzt ... Foto: Pixabay

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Wolfsberg, Klagenfurt. Die Verteidigerin zweier Beschuldigter will gegen die Anklage keine Rechtsmittel erheben, der Wolfsberger Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) und Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik sehen das Vorgehen ihrer Vorgänger bestätigt. Wie exklusiv berichtet hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt in der »Stadtwerke-Affäre« Anklage gegen drei Personen erhoben, gegen einen vierten Mann wurden die Ermittlungen eingestellt. Betroffen von der Entscheidung, der eine mehr als zweijährige Untersuchung voraus ging, sind zwei frühere Angestellte der Wolfsberger Stadtwerke sowie ein Mitarbeiter einer Firma, die mit dem stadteigenen Unternehmen zusammenarbeitet. Die Anklage gegen die beiden Erstgenannten lautet auf Untreue, Letzterer soll sich wegen Beitrag zur Untreue verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Schaden von rund 250.000 Euro aus. Alle Genannten weisen die Vorwürfe zurück, für sie gilt die Unschuldsvermutung.

»Nein, keine Rechtsmittel«
Die Wiener Anwältin Petra Laback vertritt die beiden Ex-Mitarbeiter der Stadtwerke, die im Juli 2019 entlassen wurden. Auf die Frage, ob sie Einspruch gegen die Anklage erheben werde, sagt sie: »Nein, wir werden keine Rechtsmittel erheben, auch wenn meine Mandanten unschuldig und mit der Anklage nicht einverstanden sind.« Denn laut Laback wurde in der Anklage die Rolle einer weiteren Firma außer Acht gelassen. »Dieses von den Stadtwerken beauftragte Ziviltechnikerbüro«, so die Anwältin, »sollte im Rahmen der Bauaufsicht insbesondere die Angemessenheit der Preise, die Rechnungen etc. prüfen sowie Förderanträge stellen. Wenn beispielsweise die Preise zu hoch gewesen wären, hätte die Rechnung vom Ziviltechnikerbüro nicht freigegeben werden dürfen. Dieser Werkauftrag wurde nicht korrekt erfüllt, was jetzt meinen Mandanten zur Last gelegt wird. Das ist nicht rechtens.« Laback geht davon aus, dass all diese Dinge in der Hauptverhandlung, deren Termin noch nicht festgelegt ist, »richtig beurteilt« werden.

Stadtwerke-Geschäftsführer Christian Schimik – er ist seit 1. Juni 2020 in dieser Position und war in die »Affäre« nicht direkt verwickelt – sagt zur Anklage: »Das bestätigt das damalige Vorgehen der Gemeinde und der Stadtwerke, die den Sachverhalt angezeigt haben. Ich habe vollstes Vertrauen in unser Rechtssystem.«

Die 2019 von den Stadtwerken eingebrachte Schadenersatzklage belief sich auf rund 600.000 Euro. Hat Schimik Hoffnung, dieses Geld auch zu bekommen? »Jetzt läuft das Strafverfahren«, sagt der Geschäftsführer, »das nicht über den Schadenersatz entscheidet und dessen Ende offen ist. Wir wollen uns aber natürlich gegebenenfalls auch zivilrechtlich schadlos halten.« Es gelte gegenüber den Stadtwerken die Treuepflicht, man werde alles daransetzen, um das Geld zurückzubekommen, so der Geschäftsführer. Dass bis dahin noch Jahre vergehen können, weiß auch Schimik: »Solche Verfahren können ihre Zeit dauern.«

»Vorgehen war korrekt«
Auch wenn die seinerzeitigen Sachverhaltsdarstellungen noch unter Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz (SPÖ) eingebracht wurden – sein Nachfolger Hannes Primus fühlt sich jetzt ebenfalls bestätigt. »Das zeigt, dass das damalige Vorgehen korrekt war«, sagt Bürgermeister Primus. »So etwas macht man nicht aus Jux und Tollerei, damals wurde erst geprüft, dann die nötigen Schritte gesetzt, die keineswegs leichtfertig gemacht wurden. Eine endgültige Entscheidung gibt es aber erst mit rechtskräftigen Urteilen.«

Noch jemand wird sich nun bestätigt fühlen: Als die Affäre ans Licht kam, führte Dieter Rabensteiner die Stadtwerke. Er sah sich damals einem heftigen Gegenwind ausgesetzt, da aus manchen Richtungen behauptet wurde, er sei als Geschäftsführer erstverantwortlich für die Vorgänge. Obwohl gegen ihn nie ermittelt wurde, legte er seine Funktion im November 2019 zurück – aus gesundheitlichen Gründen, wie es damals hieß.

Die Vorwürfe gegen die drei Beschuldigten lesen sich übrigens so: Bei Kanalarbeiten sollen überhöhte Kosten entstanden sein, dazu seien Förderungen nicht in Anspruch genommen worden. Man habe zu wenige Angebote eingeholt, eine beauftragte Firma sei zu hoch bezahlt worden. Ob sich das alles so abspielte, muss das Landesgericht klären.

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