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Covid-Verdachtsfälle können jetzt online gemeldet werden – die Wohnzimmertests kehren zurückAusgabe 04 | Mittwoch, 26. Januar 2022

Um die aktuelle Corona-Testinfrastruktur zu entlasten, wurde vom Land Kärnten in der Vorwoche die Möglichkeit geschaffen, dass man Verdachtsfälle online melden kann. Zurück kehren die Antigentests, die aber nur in Ausnahmefällen Gültigkeit erhalten.

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Unterkärntner Nachrichten Redaktion Von Unterkärntner Nachrichten Redaktion officeno@spamunterkaerntner.at
Seit der Vorwoche kann man Corona-Verdachtsfälle online melden. Eine »Rückkehr« gibt es bei den Selbsttests. Sie sollen zum Einsatz kommen, falls die PCR-Testkapazitäten nicht mehr ausreichen. Damit erhalten sie nur in Ausnahmefällen Gültigkeit. Ein 2G-Nachweis wird damit aber nicht ersetzt. Foto: Pixabay

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Lavanttal. »Die nun auch in Kärnten rasant ansteigenden Infektionszahlen werden nicht nur das PCR-Testsystem vor große Herausforderungen stellen. Auch die Meldung eines Verdachtsfalles auf Grund von Symptomen bzw. die Meldung nach einem positiven Schnelltest an 1450 verlangt zusätzliche Maßnahmen«, erklärte Gerd Kurath, Leiter des Landespressedienstes.

Aus diesem Grund wurde in der Vorwoche ein Online-Meldesystem eingeführt. Unter www.141.at/covidverdacht/ kann sich jede bzw. jeder, die oder der sich als Verdachtsfall sieht bzw. ein positives Schnelltest-Ergebnis vorliegen hat, elektronisch melden. Personen mit einem aktuellen Aufenthalt in Kärnten, also Gäste, wie alle Personen mit einem Wohnsitz in Kärnten können sich so unkompliziert melden. Die Meldung ist zudem für den weiterfolgenden Behördenweg im Zuge einer Coronainfektion unerlässlich.

Selbsttests kehren zurück
»Die Wiedereinführung der Antigen-Selbsttests wirft viele Fragen auf und verunsichert derzeit die Bevölkerung. Klar ist, Selbsttests werden zur Unterstützung der PCR-Teststrategie eingeführt und können bei 3G angewandt werden. Der Selbsttest ist kein Eintrittstest, als der er ursprünglich gegolten hat, er ersetzt 2G nicht, sondern ist als Sicherheitsnetz zu sehen, falls PCR-Testkapazitäten auf Grund der steigenden Omikron-Fälle nicht mehr ausreichen«, stellt Gerd Kurath klar. Der wiedereingeführte Selbsttest ist kein Eintritt in die Gastronomie oder ins Kino. Es gilt nach wie vor die 2G-Regelung. Der Selbsttest ist beispielsweise eine Unterstützung bei 3G am Arbeitsplatz, falls PCR-Testergebnisse zu spät übermittelt werden.

Angewandt werden kann der Selbsttest auch bei 2G+, man muss allerdings nachweisen können, dass das PCR-Testergebnis unverschuldet zu spät übermittelt worden ist. Mit einem Selbsttest kann man in diesem Fall auch einen Besuch in einem Altenheim, wo 2G+ gilt, absolvieren.

Auf der Plattform für Gurgeltests beispielsweise ist auf Minuten genau nachvollziehbar, wann ein Test gemacht und wann ein Ergebnis übermittelt wurde.

»Selbsttests werden zur Unterstützung der PCR-Teststrategie eingeführt«
Gerd Kurath, Leiter Landespressedienst

Kurath appelliert an die Bevölkerung: »Es ist nicht notwendig, die Apotheken zu stürmen, die Selbsttests kommen nur für die Einhaltung der 3G-Regel in Frage, als zusätzliches Testservice zum PCR-Test. Der Selbsttest muss über ein behördliches Datenverarbeitungssystem laufen.« Das Land Kärnten hat daher auch die Testplattform selbsttest.ktn.gv.at wieder freigeschaltet, falls Personen Tests noch zu Hause haben und PCR-Testergebnisse zu spät kommen, beispielsweise für den Besuch in einem Altenheim. Sämtliche Teststraßen des Landes, der Gemeinden und der Städte bleiben voll aufrecht, dazu testen weiterhin die Apotheken und Ärzte, außerdem gilt nach wie vor der PCR-Gurgeltests. Alle Infos dazu auf  https://coronainfo.ktn.gv.at/corona-tests-kaernten.

»Die Tendenz der Infektionszahlen ist eindeutig. Es geht jetzt darum, sämtliche Kapazitäten aufrecht zu erhalten«, sagte Kurath nach der Koordinationssitzung am vergangenen Montag. Eine Maßnahme dafür ist das Freitesten mittels Gurgeltests. Die bisherige Test-Lösung hat das auf Grund der hohen Kapazitäten nicht mehr erfüllen können. Seit dem gestrigen Dienstag können sich Kontaktpersonen ab dem fünften Tag mittels PCR-Gurgeltests freitesten. Dies wurde in der Koordinationssitzung und einer eigenen Besprechung mit den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten vereinbart. Abgesonderte Kontaktpersonen erhalten einen Bescheid der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, ab dem fünften Tag können sie dann den PCR-Gurgeltest nach der vorgegebenen Anleitung machen, sodass das Ergebnis auch Grüner-Pass-tauglich ist.

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