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Juristisches Fiasko in Wolfsberg: FPÖ feuert eigene Stadträtin rechtswidrigAusgabe 43 | Mittwoch, 15. Oktober 2025

In Wolfsberg sorgt ein formaler Patzer für Aufruhr: Die wählte FPÖ Ende Juni ihre Stadträtin Isabella Theuermann ab. Die Kärntner Gemeindeaufsicht erklärt das Verfahren nun für nichtig, doch solange der Verfassungsgerichtshof nicht eingreift, bleibt alles beim Alten.

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Die Abwahl von FPÖ-Stadträtin Isabella Theuermann Ende Juni durch ihre eigene Fraktion entpuppt sich als juristischer Fehlgriff. Die Gemeindeaufsicht des Landes Kärnten stellt nun fest, dass dem Abwahlantrag nur zwei statt der gesetzlich nötigen drei Unterschriften vorausgingen. Damit war das ganze Verfahren von Anfang an nichtig – bestätigt Stefan Primosch, Leiter der Behörde, gegenüber dem ORF. Trotzdem bleibt das Ergebnis bestehen, weil nur der Verfassungsgerichtshof das Urteil aufheben könnte. Die Beschwerdefrist ist aber abgelaufen.

Hinter dem formalen Makel steckt ein Parteizwist. Normalerweise sind fünf FPÖ-Gemeinderäte in Wolfsberg aktiv, doch bei der entscheidenden Sitzung traten zwei Gemeinderäte, die erst kurz zuvor als solche angelobt wurden, auf und bildeten in der Gremiensitzung die gesamte FPÖ-Fraktion. Mit ihren Unterschriften reichten sie formal die Abwahl ein – eine Entscheidung, die nachträglich von der Gemeindeaufsicht als rechtswidrig bewertet wurde. Denn zwei ebenfalls anwesende Ersatzgemeinderäte der Freiheitlichen durften laut der Wolfsberger Amtsleiterin nicht an der Wahl teilnehmen.

Als Grund für die Abwahl wurde von der FPÖ die Doppelfunktion von Theuermann als Stadt- und Bundesrätin genannt – eine „unzumutbare“ Doppelbelastung. 

Isabella Theuermann wollte die Abwahl nicht auf sich sitzen lassen und wandte sich an die Gemeindeaufsicht. Als Theuermann von dieser monatelang nichts hörte, ging sie zur Volksanwaltschaft. Die bescheinigte der Gemeindeaufsicht „Totalausfall“ und kritisierte das monatelange Prüfverfahren scharf: „Ich habe mich im Stich gelassen gefühlt“, so Theuermann Die Aufsichtsbehörde rechtfertigte sich mit der besonderen Sorgfalt, die bei einem potenziellen Präzedenzfall nötig sei.

Dennoch gesteht die Behörde ein: Weder erhielt die Stadtgemeinde eine positive Rechtsauskunft noch hätte Bürgermeister Alexander Radl (SPÖ), damals Vizebürgermeister, den Abwahlantrag zulassen dürfen. Radl lässt das kalt – für ihn gilt: Alle im Rahmen dieser Abwahl gefassten Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit, solange der VfGH nicht eingreift, wurde er medial zitiert.

Der Preis für einen Gang vor das Höchstgericht ist teuer. Theuermann verzichtete aus Kostengründen auf eine Verfassungsbeschwerde. „Anscheinend muss man in Österreich extrem viel Geld in die Hand nehmen, um zu seinem Recht zu kommen“, klagt sie, will sich nun aber voll auf ihre Arbeit im Bundesrat konzentrieren.

Zu dem Bericht der Gemeindeaufsicht äußert sich der Grüne Faktionssprecher Michael Hirzbauer: „Bedenklich ist, dass FPÖ, SPÖ und Amtsleitung offenbar nicht wissen, was gesetzlich erlaubt ist und was nicht.“

Auch die ÖVP verfasste eine Presseaussendung, nur um zu sagen: „Wir wurden im Vorfeld zum Abwahlprozedere nicht eingebunden und werden auch jetzt zu dieser Causa keine Stellungnahme abgeben. Diese Angelegenheit betrifft ausschließlich die Bürgermeisterpartei und die FPÖ Wolfsberg.“

 Letztendlich findet ein monatelanges Hick-Hack endlich ein Ende, am Ende bleibt alles beim alten: Michael Schüssler bleibt FPÖ-Stadtrat, Theuermann rutscht in den Gemeinderat zurück.

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