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Wolfsberg erlaubt Klein-Feuerwerke in der Silvesternacht Ausgabe 51 | Donnerstag, 19. Dezember 2024

Erlaubt sind Feuerwerkskörper der Klasse II. Die Erlaubnis gilt für den Bereich innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“.

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Wolfsberg. Der amtsführende Vizebürgermeister Alexander Radl gibt heuer wieder in der Silvesternacht in Wolfsberg die Verwendung von Klein-Feuerwerken per Verordnung frei: Die Erlaubnis gilt für das Ortsgebiet in der Zeit vom 31. Dezember 2024, 23.30 Uhr, bis 01. Jänner 2025, 1 Uhr.

Erlaubt sind Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterraketen, diverse Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, Feuertöpfe etc.). Die Erlaubnis gilt für den Bereich innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“. Von der Erlaubnis ausgenommen ist der Bereich der Altstadt (siehe rote Fläche auf der Abbildung).

Verboten bleibt die Verwendung von Feuerwerkskörpern aber:

  • in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus sowie zu Kirchen, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen und zum Tierheim,
  • in der Nähe von leichtentzündlichen Anlagen, wie z.B. Tankstellen,
  • in geschlossenen Räumen,
  • innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen,
  • im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen sowie
  • überall dort, wo eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum besteht.

Vizebürgermeister Radl: „Man soll die Möglichkeit haben, den Jahreswechsel traditionell zu feiern. Ich bitte aber um Rücksichtnahme gegenüber Menschen und Tieren.“

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