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Plastiksackerlverbot, bundesweite Herbstferien, eine Gesundheitskasse – das bringt das Jahr 2020Ausgabe 2 | Donnerstag, 9. Januar 2020

Das neue Jahr bringt den Österreichern zahlreiche Änderungen: Schüler haben erstmals bundesweit Herbstferien, 7,2 Mio. Versicherte wechseln in die neue Gesundheitskasse, das Plastiksackerl wird verboten und die Normverbrauchsabgabe für Pkw wird ökologisiert.

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Wien. Erstmals bekommt man im Jahr 2020 den Familienbonus über die Steuererklärung rückerstattet, sofern man ihn nicht bereits im Vorfeld beantragt hat und dieser bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurde. Entlastet werden auch Bauern und Gewerbetreibende, sowie Geringverdiener. Selbstständige zahlen nur noch 6,8 statt 7,65 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen und für Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von bis zu 21.500 Euro gibt es einen 300-Euro-Bonus.

Sozialversicherung neu

Seit 1. Jänner gibt es anstatt neun Gebietskrankenkassen nur mehr eine Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Für die Versicherten soll sich künftig nichts ändern und sie müssen auch nichts tun, sie werden automatisch in das neue System übernommen. Wo es Unterschiede zwischen den Gebietskrankenkassen gab, werden die Leistungen nun harmonisiert und verbessert. Unter anderen wurde die Höchstdauer beim Krankengeld auf bis zu 78 Wochen erhöht und der Selbstbehalt bei Krankentransporten bundesweit abgeschafft Eine weitere Änderung ist, dass ab 1. Jänner 2020 nur noch e-cards mit Lichtbildern ausgegeben werden dürfen. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre, Senioren ab 70 und Pflegegeldbezieher ab der Stufe vier.

In Wien, Niederösterreich und der Steiermark wird die Pilotphase des e-Impfpasses gestartet. Ab 2021 soll dieser schrittweise in ganz Österreich umgesetzt werden.

Erstmals Herbstferien

Im Schulbereich gibt es in diesem Jahr erstmals bundesweit Herbstferien. In Kärnten sind diese vom 27. bis 31. Oktober. Zum Ausgleich ist im Jahr darauf an den Dienstagen nach Ostern und Pfingsten Schule, außerdem entfallen einige schulautonome Tage. Neu gestaltet wird außerdem die Schuleinschreibung sowie die Leistungsbeurteilung an den Neuen Mittelschulen (NMS). So gibt es ab dem Schuljahr 2020/21 verpflichtend ab der zweiten Klasse zwei unterschiedliche Leistungsniveaus (»Standard« und »Standard-AHS«).

Plastiksackerlverbot

Mit Jahresbeginn folgt Österreich Ländern wie Italien und Frankreich und verabschiedet sich von nicht kompostierbaren und nicht wiederverwertbaren Plastiksackerln. Plastiksackerl werden damit aber nicht vollständig verschwinden. Bis Ende 2020 wird eine Übergangsfrist gewährt, während der Geschäfte ihre Restbestände loswerden können. Vom Verbot ausgenommen sind außerdem Sackerl, die biologisch vollständig abbaubar sind und aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Auch die Sackerl, die in den Obst- und Gemüseabteilungen zu finden sind, bleiben erhalten, wenn sie überwiegend aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wurden und zur Eigenkompostierung geeignet sind. 

Nummerntafel für Feuerwehr

Die Autos der Feuerwehren bekommen ab Februar erstmals einheitliche Bezeichnungen. Statt der üblichen Ortsbezeichnung wird künftig FW auf der Nummerntafel des Fahrzeuges stehen.

Ende der Käfighaltung

Mit Silvester endete die zehnjährige Übergangsfrist des Verbots der Käfighaltung bei Legehennen. Damit ist Österreich das erste EU-Land, in dem diese Methode gänzlich abgeschafft ist. Dennoch würden mehr als 600 Millionen ausländische Käfigeier weiterhin auf heimischen Tellern landen, da in Gastronomie und Großküchen keine Kennzeichnungspflicht besteht.

Ökologisierung der NoVA

Seit 1. Jänner kommt es neben einer Ökologisierung auch zu einer Anpassung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Pkw an das neue Messverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicle Test Procedure). Ob für einen Pkw mehr oder weniger NoVA als früher fällig wird, hängt vor allem davon ab, wie sich die CO2-Emissionen – und damit der Normverbrauch – im WLTP im Vergleich zum alten Testzyklus verändert haben. Autoimporteure und -händler sind verpflichtet, für alle Fahrzeugmodelle auf Werbe- und Verkaufsunterlagen die Kraftstoffart, den CO2-Ausstoß und Verbrauch des Fahrzeugs, gemessen nach dem WLTP-Messzyklus, anzugeben. 

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