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Nach Urteil gegen Stadtwerke: Beirat will Ex-Geschäftsführer zur Kasse bittenAusgabe 43 | Mittwoch, 21. Oktober 2020

Heftig fällt die Reaktion von Harald Trettenbrein, Stadtwerke-Beirat und FPÖ-Landtagsabgeordneter, auf das Urteil des Arbeitsgerichts gegen das Wolfsberger Unternehmen aus.

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Trettenbrein fordert, die Kosten bei Ex-Stadtwerke-Geschäftsführer Dieter Rabensteiner einzutreiben, sollte das Urteil rechtskräftig werden.Wie berichtet hatte sich ein früherer Mitarbeiter der Stadtwerke, der im Vorjahr nach Vorwürfen der Untreue entlassen worden war, an das Arbeitsgericht gewandt. Er hatte nicht nur die Beschuldigungen zurückgewiesen, sondern auch gegen seinen Hinauswurf geklagt – mit Erfolg. Das Gericht sprach ihm kürzlich eine Kündigungsentschädigung von rund 56.000 Euro brutto zu, die noch nicht rechtskräftig ist. Begründung: Der Mann hätte nicht entlassen werden dürfen, da er aufgrund seiner gemeldeten Väterkarenz dem gesetzlichen Kündigungsschutz unterlag.Trettenbrein: »Als Gebührenzahler sage ich: Es reicht. Hier wird Geld vernichtet. Der damalige Geschäftsführer Rabensteiner hat einen Fehler gemacht und diesen Mitarbeiter gekündigt. Wird das Urteil rechtskräftig, könnten die Stadtwerke mit Anwalts- und Gerichtskosten an die 100.000 Euro zu bezahlen haben. Das sollen die Gebührenzahler berappen? Nein!«

Regressforderung

Während Rabensteiner laut Trettenbrein »bei anderen Firmen gekündigt worden wäre, erhielt er bei den Stadtwerken nach seinem Rücktritt als Geschäftsführer einen lukrativen Vertrag«. Der Beirat fordert nun, dass gegen Rabensteiner Regressforderungen gestellt werden, sollten die Stadtwerke die Kosten des Urteils tatsächlich zu tragen haben.

Trettenbrein fragt weiter: »Wer hat noch davon gewusst, dass dieser Mitarbeiter unerlaubt entlassen wurde? Hätten der Personalchef und der Eigentümervertreter nicht wissen müssen, dass das nicht möglich ist?«

Kritik übt der Freiheitliche auch an Christian Schimik, dem derzeitigen Geschäftsführer der Stadtwerke. Schimik hatte in den Unterkärntner Nachrichten von einem »Teilurteil« gesprochen und weiters gesagt: »Dem Klagebegehren auf Kündigungsentschädigung wurde aus formalen Gründen teilweise stattgegeben. Ein Teil der Kündigungsentschädigung wurde hingegen als unbegründet abgewiesen.« Laut Trettenbrein sei es »bedenklich, wenn der Geschäftsführer das Urteil als Erfolg der Stadtwerke verkaufen will«. Der Beirat stellt sich übrigens gegen eine Berufung, »denn sie wäre aussichtslos«.

Schimik sagt zu Trettenbreins Vorwurf, er habe das Urteil zum »Erfolg« umgedeutet: »Nach der mir vorliegenden Aktenlage haben Verfehlungen der beiden entlassenen Mitarbeiter zu einem Schaden in der Höhe von rund 600.000 Euro geführt. Deswegen war es richtig, sich von ihnen zu trennen.« Er, Schimik, habe das Teilurteil nicht als Erfolg verkauft, »sondern auf die Fakten hingewiesen. Die vollständige gerichtliche Aufarbeitung steht für uns weiterhin im Mittelpunkt«.

Vorgehensweise wird besprochen 

Zu den Regressforderungen gegen Rabensteiner sagt Schimik: »Die weitere Vorgehensweise hinsichtlich des Teilurteils wird anhand einer bereits erarbeiteten Szenarienmatrix im Beirat entschieden werden. Diese Szenarienmatrix ist eine Aufstellung über die verschieden Szenarien inklusive den damit für die Stadtwerke verbundenen Vor- und Nachteilen.« Bedeutet: Man wird sehen, was zu tun sein wird ...

Rabensteiner meinte auf Anfrage: »Gerichtliche und strafrechtliche Verfahren von außen zu kommentieren, an denen man nicht direkt beteiligt ist, ist meines Erachtens weder seriös noch für die daran beteiligten Personen fair. Daher werde auch ich das nicht tun.« Grundsätzlich meinte Rabensteiner, »dass die vor rund  1,5 Jahren aufgedeckten problematische Vorgänge von zwei Mitarbeitern nach wie vor von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt untersucht werden.«

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