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Klagenfurt, Lavanttal. Als der schmächtige junge Mann den Verhandlungssaal im Klagenfurter Landesgericht betritt, richten sich zwei Kameras und etliche Journalisten-Handys auf ihn. Er sieht hinauf zum Bundesadler hinter dem Richtertisch, setzt sich – und wartet danach beinahe bewegungslos ab, bis der Schöffensenat und Richter Gernot Kugi ihr Urteil über ihn gesprochen haben: Neun Jahre Haft und Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Die Vorwürfe gegen den 22-jährigen Lavanttaler waren gravierend: Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Vergehen des bildlich sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials und der bildlich sexualbezogenen Darstellungen minderjähriger Personen, sexueller Missbrauch von Jugendlichen – all das listet die Anklageschrift von Staatsanwalt Christian Pirker auf. Weil ein minderjähriger Betroffener nun an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, was als schwere Körperverletzung zu werten ist, drohten dem Lavanttaler bis zu 15 Jahre Haft.
»Man muss die Gesellschaft vor Ihnen schützen. Sie sind sehr krank«
Gernot Kugi, Richter
Der Fall machte im Mai Schlagzeilen in ganz Österreich – denn der Lavanttaler war zuvor Mitarbeiter des Fußballklubs WAC. Dem Mann wurde vorgeworfen, mehr als 20 Minderjährige missbraucht zu haben. Bei einer Hausdurchsuchung wurde Videomaterial gefunden, das den Verdacht erhärtete. Der 22-Jährige kam in Untersuchungshaft, später in die Klagenfurter Psychiatrie.
Bei der Verhandlung war von elf betroffenen Minderjährigen die Rede. Da die Staatsanwaltschaft die Einweisung des Mannes beantragt hatte, konnten nur mehr Delikte berücksichtigt werden, die mit mehr als einem Jahr Haft bedroht sind – so sieht es das Gesetz vor.
Zwei Fälle behandelt
Am Landesgericht wurde auf zwei Fälle explizit eingegangen: den Missbrauch zweier Buben, damals zwölf und 14 Jahre alt. Staatsanwalt Pirker schilderte im Eröffnungsplädoyer Details, die an dieser Stelle nicht wiedergegeben werden können. Der 22-Jährige habe seine Opfer mit Geldgeschenken, Trikots und Computerspielen zum Mitmachen überredet. »Bei der Polizei gab er an, er wisse, dass er geisteskrank sei«, so Pirker. Er forderte die Einweisung, »denn sonst macht er weiter. Er braucht Behandlung.«
Der Lavanttaler – ohne Beschäftigung, ohne Vermögen, keine Vorstrafen – bekannte sich schuldig und einverstanden mit der Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Auf die Frage des Richters, wie er seine Taten erkläre, meinte der 22-Jährige, er habe keinen Ausweg aus seinem »Drang« gefunden, »ich war psychisch am Ende«. Über seine Neigung zu jungen Burschen hätte er mit niemandem sprechen können, die Suche nach gleichaltrigen Sexualpartnern blieb ohne Erfolg, auf sozialen Medien habe »niemand zurückgeschrieben«.
Kugi: »Dann machten Sie sich Kinder mit Geschenken gefügig. Haben Sie nicht darüber nachgedacht, welche Folgen das für die Opfer hat?« Nein, so der Betroffene – bei beantragten Einweisungen wird nicht von Angeklagten gesprochen –, habe er nicht: »Ich konnte nicht aufhören.« Schließlich fügte er, mit Blick auf den Fußballverein, an: »Meine berufliche Tätigkeit beim WAC hatte mit den Taten nichts zu tun.«
Ab nun standen die Opfer im Mittelpunkt, der Zwölf- und der 14-Jährige. Ein Gutachter führte aus, der Ältere sei zwar durch die Erlebnisse belastet, jedoch nicht in solchem Ausmaß wie der Zwölfjährige: »Er leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung, hat Probleme mit dem Einschlafen, Schwierigkeiten in der Schule, er zieht sich zurück.« Dazu kamen zuletzt auch Selbstverletzungen. Anfangs konnte der Bub aus Scham nicht über die Vorfälle sprechen, erst dem Sachverständigen schilderte er die Folgen, mit denen er zu kämpfen hat.
Pädophilie
Ein weiterer Gutachter hatte sich mit dem Täter befasst: Bei dem wurde eine schwere psychische Störung diagnostiziert, insbesondere Pädophilie – das sexuelle Interesse an vorpubertären Kindern –, seine Zurechnungsfähigkeit blieb aber erhalten, er wusste, was er tat. Er sei ein »kontaktarmer, retardierter junger Erwachsener«, der sich Kindern zuwandte, um überhaupt sexuelle Kontakte zu haben. Er wusste, dass er damit eine Grenze überschritt, nutzte die Situationen aber dennoch aus. Die Unterbringung und eine Therapie seien die einzigen Möglichkeiten für ein späteres geordnetes Leben, andernfalls werde der Lavanttaler »innerhalb von Monaten wieder Straftaten begehen«, so der Sachverständige.
Die Privatbeteiligtenvertreter der beiden Burschen, darunter der Wolfsberger Anwalt Christian Ragger, forderten 8.000 bzw. 1.000 Euro Schmerzensgeld vom Beschuldigten. Die Verteidigung, die eingangs ohne Erfolg den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt hatte, wies das zurück. Das letzte Wort hatte der 22-Jährige: »Es tut mir leid, was ich getan habe«, sagte er.
Nach kurzer Beratung des Schöffensenats – während der Anwälte und Gutachter gut gelaunt neben dem Betroffenen plauderten – verkündete Kugi das Urteil: neun Jahre plus Unterbringung plus 9.000 Euro für die beiden Buben. Der Richter zum Lavanttaler: »Ihre Straftaten sind dokumentiert, weil Sie sie selbst gefilmt haben. Man muss die Gesellschaft vor Ihnen schützen. In Ihrer Tätigkeit beim Verein wussten Sie, was die Buben gern haben, wie Sie sie sich gefügig machen konnten. Sie brauchen eine Therapie, Sie sind sehr krank.« Die Strafe sei auch als Abschreckung für andere höher anzusetzen, nur weil er sofort geständig gewesen sei, fiel sie nicht »zweistellig« aus, so Kugi.
Nach kurzer Rücksprache mit der Verteidigung akzeptiert der Lavanttaler das Urteil, auch die Staatsanwaltschaft war einverstanden. Damit ist es rechtskräftig.
In Begleitung eines Justizwachebeamten zuckelte der 22-Jähriger mit gesenktem Kopf aus dem Gericht in Richtung Justizanstalt davon ...

Von Horst Kakl
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