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Empörung über Straflosigkeit nach GrabschändungAusgabe 19 | Mittwoch, 6. Mai 2020

Im November war der Friedhof St. Stefan Schauplatz eines Vandalenakts. Die Polizei forschte eine Gruppe Verdächtiger aus, die 22 Gräber geschändet hatten – auch jenes von Ricardo Arzberger. Dessen Vater wurde von der Einstellung dreier Verfahren unterrichtet.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Auch Ricardos liebevoll gepflegtes Grab (l.) wurde im Vorjahr bei einem Vandalenakt geschändet. Die Täter zerstörten bei mehreren Ruhestätten, was ihnen in die Finger kam: Kerzen, Engel, Grableuchten (oben). Dass sie ungeschoren blieben, empört Wolfgang Arzberger (r.). Hok, privat

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St. Stefan. Ricardo lebte nur wenige Tage. Doch der 1999 noch als Baby verstorbene Bub hat bis heute einen festen Platz im Herzen seiner Mutter, seiner Geschwister und seines Vaters Wolfgang Arzberger. Für sie alle war es ein schmerzvoller Tag, als Ricardos Grab am Friedhof St. Stefan in der Nacht zum 14. November des Vorjahrs bei einem sinnlosen Vandalenakt geschändet wurde. Und dass die Täter ohne Strafe davonkamen, treibt Arzberger die Zornesröte ins Gesicht. »Mein Sohn hat ihnen nichts getan. Warum müssen sie nicht wenigstens gemeinnützige Arbeit leisten?«, fragt der 68-Jährige.

Beamte der Polizeiinspektion Wolfsberg forschten noch im Vorjahr 31 Personen im Alter zwischen 13 und 21 Jahren aus, die eine Vielzahl von Delikten begangen haben sollen. Neben Diebstählen, Besitz verbotener Waffen, Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz und der Beschädigung der Fassade einer Volksschule im Bezirk wurden sie auch für 22 Grabschändungen am Friedhof St. Stefan verantwortlich gemacht. Eine Ruhestätte war die von Ricardo.

Eingestellt, eingestellt ...
Dessen Vater erhielt zuletzt drei Mitteilungen der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. Darin wurde er über die Einstellung der Verfahren gegen drei Verdächtige informiert. Zwei davon waren im November 2019 unter 14 Jahre alt und damit nicht strafmündig. Ein weiterer hatte kurz vor der Tat den 14. Geburtstag gefeiert. Auch gegen ihn ging die Staatsanwaltschaft nicht weiter vor, stattdessen wurde beim Pflegschaftsgericht beantragt, ihn »über das Unrecht seiner Taten und deren mögliche Folgen förmlich zu belehren«, wie es im Schreiben heißt. Arzberger kann das nicht fassen.

»Was da jetzt passiert – da lachen die doch darüber«, sagt er. »Warum hat man nicht die ganze Gruppe gemeinsam vor Gericht gestellt und abgeurteilt? Warum müssen sie für ihre Taten nicht einmal etwas für die Gemeinschaft tun?« 

Laut Arzberger wurde bei Ricardos Grab ein Engel zerschlagen, der materielle Schaden ist gering. »Ich könnte ihn jetzt zivilrechtlich einklagen, aber was soll das bringen?« Es ist der Schmerz über die Tat, der ihn quält, nicht das Geld.

Arzberger, früherer Wolfsberger Gemeinderat, steht nicht allein. Auch die vielen anderen Geschädigten verstehen die Welt und die Justiz nicht mehr. Etwa Annemarie Vallant, die in St. Stefan das Grab ihrer Mutter betreut. Sie sagt: »Sie gingen durch die Gräberreihen und haben alles zerstört, was ihnen in die Finger kam. Bei mir wurden drei Engel zerschlagen, eine Laterne haben sie in den Acker geworfen. Mir geht es nicht ums Geld, aber die Täter sollen spüren, was sie getan haben.«

»So lautet das Gesetz«
Tina Frimmel-Hesse von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt sagt dazu: »Strafrechtliche Maßnahmen sind nicht möglich, da die Verdächtigen strafunmündig sind. So lautet das Gesetz. Auch die Verhängung von gemeinnütziger Arbeit ist nicht möglich.« In solchen Fällen werde aber das Pflegschaftsgericht informiert. »Begehen Minderjährige weitere Delikte, wird eine Betreuung angeordnet«, so Frimmel-Hesse. Ihr Resümee: »Leider ist unsere Erfahrung, dass uns solche Jugendliche öfter beschäftigen.« Sind sie strafmündig, kommen sie nicht mehr ungeschoren davon ...

Arzberger ärgert sich aber auch über die Stadtwerke als Verwalter des Friedhofs: »Ich zahle für das Grab, also muss jemand für den Schaden haften. Mir wurde aber gesagt, die Stadtwerke haben für solche Fälle keine Versicherung.«

Philipp Überbacher, Leiter der Stadtwerke-Bestattung: »Ich habe gesehen, was da angerichtet wurde – es sah furchtbar aus, eine Schande. Dass jemand wagt, so etwas zu tun.« Trotzdem: Versicherung gebe es keine, »jeder ist für das Grab, das er mietet, selbst zuständig«, so Überbacher. Laut ihm sind die Eltern der jugendlichen Täter, so sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, in der Pflicht. Auch könnten die Begräbnisstätten mittels privater Haushaltsversicherungen geschützt werden. Überbacher hat aber Verständnis für Arzberger und sagt: »Es tut mir sehr leid für ihn. Ich biete ihm gerne ein Gespräch bei uns an.«

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