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Wolfsberg: Sohn änderte kurz vor seinem Tod sein Testament: Mutter (88) kämpfte um ihr Erbe – und hatte Erfolg Ausgabe 19 | Mittwoch, 11. Mai 2022

Wolfsberger, der an Schizophrenie und Epilepsie litt, machte Bekannten zum Alleinerben, seine Mutter ging leer aus, was sie erst bei der Testamentseröffnung erfuhr. Sie zweifelte an der Geschäftsfähigkeit ihres Sohnes und wehrte sich. Jetzt gab es eine Einigung.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Ein im Vorjahr verstorbener Wolfsberger hatte kurz vor seinem Tod sein Testament geändert: Alleinerbin war nicht mehr seine Mutter, sondern ein Bekannter, der einen sechsstelligen Betrag erhalten sollte. Das wollte die 88-Jährige nicht hinnehmen. Sturm/pixelio.de

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Wolfsberg. Der Fall hat für die 88-jährige Traude Angerer (Name auf Wunsch der Betroffenen geändert) einen guten Ausgang gefunden. Denn die Wolfsbergerin musste  zuletzt um das Erbe ihres im Vorjahr verstorbenen Sohnes – einen sechsstelligen Betrag – kämpfen. Ihr Anwalt Herbert Juri konnte jetzt eine Vereinbarung treffen, laut der Angerer den Nachlass erhält. Im  Gegenzug ging ein »großzügiges Geschenk«, so Juri, an den behinderten Enkel des ursprünglich Erbberechtigten. Anwalt Werner Poms, Vertreter der Gegenseite, bestätigt die Einigung, beschreibt das Ergebnis aber so: »Mein Mandant hat auf einen Teil seiner Ansprüche verzichtet.«

Seinen Anfang nahm die Causa im Herbst des Vorjahrs. Damals starb der Sohn Angerers, der mit gesundheitlichen Problemen belastet war: Er litt an Schizophrenie und Epilepsie, hatte ein sehr eingeschränktes Sehvermögen und war von einem Hirninfarkt heimgesucht worden. 70 Jahre lang hatte sich die Wolfsbergerin um ihn gekümmert. Zuletzt lebte er in einer betreuten Einrichtung, in der ihn seine Mutter beinahe jeden Tag besuchte. 

»Die Mutter hat dem Enkel des Bekannten ein großzügiges Geschenk gemacht«
Herbert Juri, Anwalt Angerers

Nachdem der Mann einer Corona-Infektion zum Opfer gefallen war, kam für Angerer zur Trauer eine böse Überraschung: Bei der Testamentseröffnung erfuhr sie, dass ihr Sohn zehn Wochen vor seinem Ableben einen neuen letzten Willen aufgesetzt hatte. War bisher sie die Alleinerbin, schien nun  ein Wolfsberger als Begünstigter auf. Dieser Mann, ein langjähriger Bekannter der Familie, hat einen behinderten Enkel, der auf Wunsch des Verstorbenen letztlich in den Genuss des Geldes kommen sollte.

Die Mutter, tief gekränkt, zweifelte daran, dass dieses Testament aus freien Stücken zustande gekommen sei. Sie verwies auf die Schizophrenie ihres Sohnes, die ihn leicht manipulierbar gemacht hätte. Angerer wandte sich auch an ORF Kärnten: Ein Beitrag wurde gestaltet und im Februar dieses Jahres ausgestrahlt. Darin hieß es, das Testament des Sohnes, das in der Kanzlei des Anwalts Poms aufgesetzt und unterschrieben worden war, sei rechtsgültig. Da hatte Angerer bereits Juri mit ihrer Rechtsvertretung beauftragt. Der sagte im ORF-Beitrag: »Bei ihrem Sohn ist es so, dass erheblicher Zweifel besteht, ob er aufgrund der Schizophrenie in der Lage war, zu verstehen, was er gemacht hat.« 

»Er wollte mit der Mutter nicht prozessieren und hat auf einen Teil seiner Ansprüche verzichtet«
Werner Poms, Anwalt des Bekannten

Anwalt Poms, mittlerweile auch Vertreter des Erbberechtigten, verwies in der Sendung darauf, er hätte keinerlei Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Mannes gehabt, denn sonst »hätte ich das Testament nicht verfasst. Auch die beiden Zeugen können belegen, dass kein Grund vorgelegen ist, an seiner Geschäftsfähigkeit zu zweifeln.«

Poms hob aber auch die Bereitschaft seines Mandanten hervor, der Mutter einen Teil des Erbes zu überlassen. Beide Seiten waren entschlossen, das Gericht entscheiden zu lassen. 

Der Fall wurde letztlich nicht durchgefochten, es kam zu einer Einigung. Laut Anwalt Juri verzichtete der Bekannte auf den Rechtsstreit, dafür habe sein Enkel besagtes »großzügige Geschenk« von Angerer erhalten. Rechtsvertreter Poms will es so nicht formulieren und sagt: »Mein Mandant wollte mit der Mutter nicht prozessieren und hat auf einen Teil seiner Ansprüche verzichtet. Daher ging es für die Mutter des Verstorbenen großzügig aus.«

Die 88-jährige Wolfsbergerin meint jetzt: »Natürlich bin ich froh, dass das Verfahren dieses Ende genommen hat. Es belastet mich aber trotzdem, dass ich so vorgehen musste, denn mein Sohn war nicht in der Lage, dieses Testament zu verstehen.«

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