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Lavanttal, Klagenfurt. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wiegt schwer: Einem Lavanttaler wird vorgeworfen, als Geschäftsführer eines Unternehmens 800.000 Euro Steuern hinterzogen zu haben. Dafür musste er sich am Landesgericht Klagenfurt vor einem Schöffensenat, geleitet von Richter Uwe Dumpelnik, verantworten. Für die Öffentlichkeit wurde es ein kurzer Prozess. Nach der Eröffnungsrede von Staatsanwalt Christian Pirker wurde die Öffentlichkeit, also auch die Presse, ausgeschlossen.
Pirker hatte die Ereignisse zuvor so geschildert. Der Angeklagte, für den die Unschuldsvermutung gilt, hatte Pflegerinnen aus Osteuropa nach Österreich vermittelt und mit ihnen Vereinbarungen über ihre selbstständige Tätigkeit getroffen. Gleichzeitig wurden mit Pflegebedürftigen Verträge abgeschlossen, für die die Pflegerinnen arbeiteten. Der Geschäftsführer kassierte die Gelder auf der einen Seite und zahlte Honorare an die Osteuropäerinnen aus. Gleichzeitig regelte er neben der Vertragsdauer auch die Höhe der Verdienste und stellte neue Pflegerinnen bereit, wenn eine von ihnen ihren Posten verließ.
So weit, so gut. Laut dem Staatsanwalt war es ein »steuerlich anerkanntes Konstrukt«. Allerdings: Da keine direkten Abmachungen zwischen Pflegerinnen und Pflegebedürftigen bestanden, wären auch für die Honorare – da es sich eben um keine »Vermittlung« handelte – Steuern zu zahlen gewesen. Pirker listete auf: Von 2011 bis 2018 hätten dem Finanzamt rund 750.000 Euro Umsatzsteuer, etwa 30.000 Euro Körperschaftssteuer und weitere »Nebengeräusche« abgeliefert werden müssen – in Summe mehr als 800.000 Euro.
Der Verteidiger des Angeklagten ging darauf nicht ein. Ehe er seine Erwiderung startete, blickte er in den Saal und fragte: »Wer sind diese Leute?«
Medienvertreter ausgeschlossen
Als er erfuhr, dass neben einer Rechtspraktikantin auch ein Vertreter der Unterkärntner Nachrichten anwesend war, beantragte er den Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine Begründung wollte er erst nicht geben (»Ich muss nicht begründen!«), lieferte sie auf Nachfrage von Richter Dumpelnik aber doch: Es sei ein nicht rechtskräftiges Verfahren bei der Finanz anhängig, dazu werde im Prozess die wirtschaftliche Privatsphäre des Geschäftsführers zur Sprache kommen. Staatsanwalt Pirker sprach sich gegen den Antrag aus, Dumpelnik gab ihm – nach kurzer Beratung mit den Schöffen – statt.
Hinter geschlossener Türe wurde weiter verhandelt und schließlich vertagt. Das Verfahren wird im September fortgesetzt, die Verkündung des Urteils soll öffentlich stattfinden.
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