Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Artikel

WOLFSBERG. Im August des Vorjahres forderte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, 20.000 »Scheinstaatsbürgern« wegen Teilnahme am türkischen Referendum die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen. Auch gegen Personen aus dem Lavanttal sind laut Auskunft von Bezirkshauptmann Georg Fejan Verfahren im Gange. Zahlen konnte er aber keine nennen. »Die Verfahren werden ausschließlich von der Landesregierung geführt. Erst im Falle einer rechtskräftigen Entziehung wird die Bezirksverwaltungsbehörde verständigt. Dann wird die Frage nach einem Aufenthaltstitel relevant«, erklärt Fejan.

Erhebung gestalte sich schwierig

Die Prüfung der Sachlage ist allerdings sehr schwierig. »In einem ersten Schritt haben wir die Personen aufgefordert einen Auszug aus der Türkei zu erbringen, der beweist, dass die türkische Staatsbürgerschaft zurückgelegt wurde«, erzählt Adolf Rupp von der Abt. 1 der Kärntner Landesregierung. Doch das zieht sich in die Länge, denn an die Urkunden aus der Türkei zu kommen gestalte sich laut den Betroffenen als sehr schwierig. Daher haben viele um eine Verlängerung der prinzipiell sechs Wochen langen Frist angesucht. Kann der Vorwurf der illegalen Doppelstaatsbürgerschaft nicht entkräftet werden, ist die österreichische Staatszugehörigkeit automatisch erloschen. Dies wird den Betroffenen mit einem Bescheid mitgeteilt. Gegen diesen ist die Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht möglich. Außerdem könnten sich Betroffene auch an den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof wenden. »Wenn jemand die türkische Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung in Österreich zurückgelegt hat, haben wir es schwarz auf weiß. Das Problem ist, dass viele die Staatsbürgerschaft oft erst danach zurückgelegt haben und wir nicht informiert wurden«, erklärt Rupp. Dabei wäre die Sache laut Rupp einfach zu lösen. Die Türkei bräuchte nur einen Auszug aus dem Geburtenregister übermitteln. Aber daran scheitert es in vielen Fällen. Und so werden die Verfahren in die Länge gezogen. Aktuell sind kärntenweit noch an die 60 Fälle in allen Bezirken offen. Aberkennung habe es laut Rupp bislang aber noch keine gegeben. »Es ist sehr zeitaufwendig und schwierig die Daten zu erheben. In Wien wurde extra dafür zusätzliches Personal eingestellt. Bei uns in Kärnten gibt es dafür keine eigenen Leute«, so Rupp. In Kärnten hätten bislang laut Rupp zwei Personen einen Registerauszug erbringen können und damit nachgewiesen, dass sie die türkische Staatsbürgerschaft nicht mehr besitzen. 

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren