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Jakling. Sämtliche Scheiben sind zerschlagen, auf dem Dach haben Unbekannte ein Tänzchen gedreht, der Innenraum ist eine Müllhalde. Neben dem Bahnhof St. Andrä in Jakling verrottet seit Monaten ein Skoda Felicia, von Unbekannten illegal dort deponiert. Er wird nun zum Fall für das Bezirksgericht Wolfsberg.
Mittlerweile hat sich der rostige Kleinwagen mit den vier platten Reifen und der stumpf gewordenen blauen Lackierung zum Ärgernis für Anrainer entwickelt. »Ein Schandfleck«, meint ein St. Andräer, »in dem oft Kinder spielen, die sich an den Scherben und dem Mist im Auto verletzen können.« Laut dem Mann, der ungenannt bleiben möchte, wurde das Wrack bereits vor sechs Monaten beim Bahnhof »geparkt«. Er habe sich bei den Österreichischen Bundesbahnen beschwert, eine Reaktion sei aber ausgeblieben.
Nun wandte er sich an die Unterkärntner Nachrichten. Die Forderung des Mannes: »Das Auto muss entfernt werden, jemand wird ja dafür zuständig sein.«
Tatsächlich lässt sich der letzte Besitzer des Fahrzeugs leicht eruieren. An der Windschutzscheibe, die eingetreten über dem Lenkrad hängt, klebt noch die Überprüfungsplakette. Auf ihr ist deutlich das Wolfsberger Kennzeichen zu erkennen, unter dem der Wagen zugelassen war.
Klage eingebracht
Robert Astner, Amtsleiter von St. Andrä, meinte: »Das Thema ist uns natürlich bekannt. Wir können nicht aktiv werden, da der Grund, auf dem das Fahrzeug steht, der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH gehört. Wir sind aber mit dem Unternehmen in Kontakt.« Laut Astner wurde von der Bahn eine Klage auf Entfernung des Skoda beim Bezirksgericht Wolfsberg eingebracht. Auch Bürgermeister Peter Stauber sagt: »Das Auto muss weggeräumt werden.«
ÖBB-Sprecher Christoph Posch bestätigt, dass sich das Wrack auf ÖBB-Grund befindet und darum eine Klage eingebracht wurde. »Da es sich um keine öffentliche Verkehrsfläche handelt, brauchen wir zuerst ein Urteil. Der Rechtsweg für die Entfernung eines illegal abgestellten Fahrzeugs muss zwingend eingehalten werden und dauert seine Zeit. Es wurden jedoch schon alle Maßnahmen eingeleitet«, so Posch. Sobald das Urteil Rechtskraft erlangt habe, werden die ÖBB die Entfernung auf dem Exekutionsweg beantragen. Wann es soweit sein wird, lässt sich derzeit nicht sagen. »Wir sind aber dran.« Für die Kosten der Entsorgung und des Gerichtsverfahrens muss der Fahrzeughalter aufkommen, versteht sich. Das wird nicht billig.
Laut Posch ist ein Fall wie dieser nicht die Regel, aber auch keine Seltenheit: »Die Entsorgung von illegalen Fahrzeugen kommt auf Grundstücken der ÖBB in unregelmäßigen Abständen vor.«
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