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Attacke mit Schneeschaufel: Die Staatsanwaltschaft schließt den Fall ab, weiter geht es am ZivilgerichtAusgabe 39 | Mittwoch, 23. September 2026

Politikerin wurde im Feber von der Ehefrau ihres Ex-Freunds mit einer Schneeschaufel attackiert und dabei laut ihrem Anwalt schwer verletzt. Die Angreiferin erhielt jetzt von der Staatsanwaltschaft eine Diversion, sie muss eine Geldbuße zahlen. Fall geht aber weiter.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt tritt von der strafrechtlichen Verfolgung der Ehefrau nach Bezahlung einer Geldstrafe zurück. Damit ist das Verfahren gegen die Frau, die eine Politikerin mit einer Schneeschaufel angegriffen haben soll, ohne Verurteilung und ohne Vorstrafe beendet. Die Mandatarin fordert aber Schmerzengeld. Fotos: UN, Symbolbild Magnific

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Kärnten. Strafrechtlich ist die Affäre für die Staatsanwaltschaft Klagenfurt jetzt abgeschlossen. Die Schneeschaufel-Attacke auf eine Kärntner Politikerin wurde mit einer Diversion für die Angreiferin beendet. Doch nun steht ihr ein zivilrechtliches Verfahren bevor, die Politikerin wird weiteres Schmerzengeld einfordern.

Wie exklusiv auf unserer Website www.unterkaerntner.at berichtet, muss die bisher unbescholtene Frau, die die Verantwortung für den Angriff mit der Schneeschaufel übernahm, 600 Euro Geldstrafe bezahlen. Samt den Gebühren für ein eingeholtes Sachverständigengutachten sind insgesamt 2.500 Euro fällig. Damit ist sie nicht vorbestraft. Die Politikerin erhält ein Teilschmerzengeld in Höhe von 500 Euro. »Somit ist die Staatsanwaltschaft Klagenfurt von der Verfolgung endgültig zurückgetreten«, sagt Markus Kitz, Erster Staatsanwalt und Leiter der Medienstelle der Staatsanwaltschaft.

»Somit ist die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung endgültig zurückgetreten«
Markus Kitz, Erster Staatsanwalt

Der Fall, der sich am 12. Feber dieses Jahres ereignete, sorgte für Schlagzeilen in ganz Österreich. Die Kärntner Politikerin hatte etwa ein Jahr lang eine außereheliche Beziehung mit einem Polizisten geführt. Nach dem Aus fuhr die Volksvertreterin zum Privathaus des Mannes, um ihm persönliche Dinge zurückzubringen. Ein Fehler.

Denn dort traf sie auf die Ehefrau des Beamten – und es kam zur körperlichen Auseinandersetzung. Die Mandatarin wurde von der Frau des Polizisten beschimpft und geschlagen. Dabei soll die Ehefrau auch mit einer Schneeschaufel auf die Politikerin losgegangen sein, die schließlich flüchtete und sich in einem Krankenhaus behandeln ließ.

Schwere Verletzungen
Laut ihrem Anwalt Alexander Todor-Kostic wurde die Politikerin schwer verletzt. Dem Angriff folgten beinahe drei Monate in Krankenhäusern und in stationärer Rehabilitation. Als Folgeschäden führt er einen Bandscheibenvorfall, Verlust der Sehschärfe sowie starke Beeinträchtigung der Hörfähigkeit an: Ein Ohr sei nun taub, auf dem anderen höre die Politikerin nur mehr zu 70 Prozent.

Weil ein Polizeibeamter involviert war, ermittelte nicht die Polizei des betroffenen Bezirks. Das Landeskriminalamt (LKA) war zuständig, um mögliche Befangenheiten zu vermeiden. Zeitweise wurde auch gegen die Volksvertreterin ermittelt, das Verfahren wurde aber ergebnislos eingestellt. Der Ehefrau warf die Staatsanwaltschaft Körperverletzung, Nötigung und schwere Sachbeschädigung vor. Weil sie aber unbescholten ist und eine Verantwortungsübernahme vorlag, erhielt sie eine Diversion. Nach der Bezahlung der Geldstrafe und der Gutachterkosten wird das Verfahren dabei ohne gerichtliche Verurteilung und ohne Eintrag ins Strafregister beendet.

»Die Politikerin hat die Beziehung beendet, was sich belegen lässt«
Alexander Todor-Kostic, Anwalt der Politikerin

Doch abgeschlossen ist der Fall für die Ehefrau damit nicht. Die Politikerin verwies auf ihren Anwalt Todor-Kostic, der in der Vorwoche zu den Unterkärntner Nachrichten sagte: »Die Staatsanwaltschaft hat sich mit einem einzigen Gutachten zufrieden gegeben, weitere Befunde und andere Belege für die Verletzungen der Politikerin sind nicht eingeflossen. Auch wurde nur ein minimales Schmerzengeld wegen leichter Körperverletzung zuerkannt. Das ist üblich und wird öfter so gemacht. Doch wir werden nun ein zivilrechtliches Verfahren anstrengen«, damit die Mandatarin eine angemessene Entschädigung erhält. Diese Klage werde laut Todor-Kostic in Kürze eingebracht.

Falsche Darstellung
Wichtig ist dem Anwalt ein weiterer Punkt, der in der bisherigen Berichterstattung falsch dargestellt worden sei: »Es war immer wieder zu lesen, dass der Polizeibeamte die Beziehung beendete. Das ist nicht richtig. Vielmehr hat meine Mandatin Schluss gemacht, was sich anhand eines Chat-Verlaufs belegen lässt.« 

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