Artikel
Wolfsberg. Seit heute, Montag, 7. Dezember, ist in Wolfsberg wieder die normale Kurzparkzonen-Regelung in Kraft.
In der Innenstadt sind die Kurzparkzonen gebührenpflichtig (eine Stunde frei, eine weiter Stunde ein Euro), außerhalb der Innenstadt mit einer Parkdauer bis zu drei Stunden gebührenfrei. Eine Ausnahmeregelung gibt es am Hohen Platz, wo das Parken für maximal eine halbe Stunde (gebührenfrei!) erlaubt ist.
Von Unterkärntner Nachrichten Redaktion
Jahrelanger Streit ums Büro hat ein Ende gefunden: Stadtrat Schüssler hält Sprechtage am Hohen Platz
Ärger über Baustellen in Wolfsberger Promi-Viertel: In der Griesstraße wird am Beginn und am Ende gebaut
Biodiversitätspreis: Vier Lavanttaler Initiativen wurden mit der »Goldenen Apis« ausgezeichnet
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!