Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Zum dritten Mal können sich Unternehmer für einen Pop-up-Store in der Innenstadt bewerbenAusgabe 30 | Mittwoch, 22. Juli 2020

Die Einreichfrist für die dritte Auflage der »Meine Pop-up-Store Kooperation« des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds und der Stadt Wolfsberg läuft noch bis zum 31. Juli um 12 Uhr. Auch Bewerber aus dem landwirtschaftlichen Bereich sind herzlich willkommen.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Artikel

Wolfsberg. Fünf Unternehmer, Gründer und Start-ups waren oder sind noch im Rahmen der zweiten Runde der »Meine Pop-up-Store Kooperation« in ihren Geschäften in der Wolfsberger Innenstadt tätig. Mittlerweile läuft die Ausschreibung zur dritten Auflage dieser Aktion. »Man soll sich unbedingt bewerben, wenn man etwas machen will«, erklärt Patricia Radl-Rebernig, die die lokale Ansprechperson der Kooperation für Wolfsberg ist. 

Mietfrei und mit Prämie

Wer sein Konzept bis zum 31. Juli um 12 Uhr online auf der Website des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF) einreicht und mit seinem Geschäftskonzept die Jury überzeugen kann, hat die Möglichkeit, mit seinen Produkten oder Dienstleistungen für sechs Monate in einen Pop-up-Store in die Bezirkshauptstadt zu ziehen. Die Mietkosten der Räumlichkeiten werden für das halbe Jahr von der Stadt Wolfsberg übernommen. »Außerdem winken den Siegerprojekten einmalig 3.000 Euro Prämie seitens des KWF«, so Radl-Rebernig.

Die vergangenen Ausschreibungen zeigten laut Radl-Rebernig, dass mehr als 50 Prozent der Unternehmer in ihren Geschäftslokalen bleiben oder in ein anderes Lokal übersiedeln: »Man hat die Chance, risikofrei zu testen, ob ein Standort und das Geschäftskonzept passen.«

Breite Zielgruppe

Von der Aktion angesprochen fühlen sollen sich aber nicht nur Gründer und Jungunternehmer, sondern zum Beispiel auch Unternehmer, die gerne einen zweiten Standort eröffnen würden. Sie können aus allen Gemeinden des Lavanttals stammen. Auch Bewerber aus dem landwirtschaftlichen Bereich, wie etwa Direktvermarkter, sind willkommen. »Lediglich die Prämie seitens des KWF ist für Einreicher aus dem landwirtschaftlichen Bereich nicht möglich. Eine Förderung kann aber durch die Landwirtschaftskammer erfolgen«, klärt Radl-Rebernig auf. Es ist vorgesehen, dass maximal acht Projekte (jeweils vier pro Halbjahr) die Pop-up-Stores nutzen können.

Abschließend hat die lokale Ansprechpartnerin noch einen Tipp für alle Interessenten: »Bei der Einreichung wird das Geschäftskonzept abgefragt. Ich sollte mir im Vorfeld schon Gedanken machen, welches Produkt ich warum anbiete, welche Öffnungszeiten ich mir vorstelle und warum die Jury gerade mein Projekt auswählen soll.« Kurzum: Der Unternehmergeist muss bei der Bewerbung zu spüren sein. 

Info:

Einreichfrist:
31. Juli 2020, 12 Uhr.
Einreichungen ausschließlich online:www.kwf.at/foerderungen/meine-pop-up-kooperation-wolfsberg/ 
Nutzungszeiträume: 1. November 2020 bis 30. April 2021 oder 1. Mai 2021 bis 31. Oktober 2021.
Rückfragen: office@radl-rebernig.at

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren