Artikel
Wolfsberg. Mit jeder neuen Meldung eines Hundebisses gehen die Wogen hoch. Die einen wollen Hunde nur mehr mit Beißkorb und Leine auf die Straße lassen, die anderen finden die Gesetze ausreichend – das Land ist gespalten. Tierhaltung ist Landessache und in Kärnten sieht die gesetzliche Regelung lediglich eine Leinenpflicht in der Öffentlichkeit vor und zusätzlich eine Maulkorbpflicht, wenn der Hund mehreren Menschen begegnen und es zu Bissverletzungen kommen könnte. Trotzdem halten sich nicht alle Hundebesitzer daran. Bei einem Vergehen sind Strafen von mindestens 150 Euro bis maximal 2.500 Euro bei der Erstübertretung vorgesehen, im Wiederholungsfall kann die Strafe auf bis zu 5.000 Euro erhöht werden.
Im Lavanttal scheinen die Hundebesitzer recht diszipliniert zu sein. Rund 50 Fälle, bei denen Tiere nicht ordnungsgemäß gehalten wurden und ca. zehn Verstöße gegen die Leinenpflicht wurden in diesem Jahr bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt. Aber eine Leinenpflicht alleine ist vielen zu wenig. Es wird, vor allem nach den jüngsten Attacken, eine Beißkorbpflicht und ein Hundehalterschein gefordert. Andere wiederum sehen darin Tierquälerei. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) lehnt sogar eine Leinen- und Maulkorbpflicht bei den Listenhunden bzw. »Kampfhunden« ab. »Mit diesen ständigen Einschränkungen des Zusammenlebens mit Hunden wird nur der Hundehass einer leider recht großen Minderheit in der Bevölkerung gefüttert«, meint VGT-Obmann Martin Balluch. Viele Hundetrainer sehen hingegen kein Problem, wenn Hunde einen Maulkorb tragen müssen. »Wenn die Hunde von Jugend an an den Maulkorb gewöhnt werden, ist es für sie kein Thema«, so Gabi Wogrin.
Hundeführschein
Gefordert wird mittlerweile auch, dass Hundehalter in Zukunft besser ausgebildet werden sollen bzw. Ausbildungen die Voraussetzung für das Halten eines Hundes sein sollten. »Ich bin für einen Hundeführschein für Hundehalter. Sollte es jedoch trotzdem notwendig sein, z. B. bei einem aggressiven Hund, dann bin ich absolut dafür, dass ein Maulkorb vorgeschrieben wird«, meint Susanne Dohr, die selbst Besitzerin eines Stafford-Schäferhund-Mischlings ist. Und Karl Perchtold, Bereichsleiter für Verwaltungsstrafrecht bei der BH Wolfsberg meint: »Das Gesetz, so wie wir es haben, ist ok, wenn es angewendet wird. Der Mensch hat dafür zu sorgen, dass es zu keinen Zwischenfällen kommt und seinen Hund dementsprechend zu halten.«
Runder Tisch
Der Bund will sich in die aktuelle Problematik mit den Hundebissen aber nicht einmischen, so das Ergebnis eines runden Tisches in der Vorwoche. Es soll zunächst eine Studie zur »Mensch-Tier-Beziehung« in Auftrag gegeben werden.
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!