Artikel
Wolfsberg. Ab Montag, den 8. Februar, sind in Wolfsberg die Kurzparkzonen wieder in Kraft. In der Innenstadt sind die Kurzparkzonen gebührenpflichtig (1 Stunde frei, eine weiter Stunde 1 Euro), außerhalb der Innenstadt mit einer Parkdauer bis zu drei Stunden gebührenfrei. Eine Ausnahmeregelung gilt für den Hohen Platz wo das Parken für maximal eine halbe Stunde erlaubt ist, dies jedoch ohne Gebühr.
Aufgrund des Covid-19-Lockdowns waren die geltenden Regeln zuletzt aufgehoben worden.

Von Unterkärntner Nachrichten Redaktion
Nach Streit ums Geld mit der Stadt investierte Burschenschaft »signifikante Mittel« in neue Bleibe
Geworfener Aschenbecher bescherte Wolfsberger ein »Rinnaug«: Vor Gericht verteidigt er die Täterin
Masterplan 2030: Was aus Wolfsbergs großen Zukunftsideen wurde – und wie es nun weitergeht
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!