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Klein-Feuerwerke sind in Wolfsberg zum Jahreswechsel erlaubtAusgabe 51 | Mittwoch, 27. Dezember 2023

Es gibt aber Ausnahmen

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Wolfsberg. Bürgermeister Hannes Primus gibt heuer wieder in der Silvesternacht in Wolfsberg die Verwendung von Klein-Feuerwerken per Verordnung frei: Die Erlaubnis gilt für das Ortsgebiet in der Zeit vom 31. Dezember 2023, 23.30 Uhr, bis 1. Jänner 2024, 1.00 Uhr.

Erlaubt sind Feuerwerkskörper der Klasse II (Silvesterraketen, diverse Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, Feuertöpfe etc.). Die Erlaubnis gilt für den Bereich innerhalb der Hinweiszeichen „Ortsanfang“ und „Ortsende“. Von der Erlaubnis ausgenommen ist der Bereich der Altstadt.

Verboten bleibt die Verwendung von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe zum Krankenhaus sowie zu Kirchen, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen und zum Tierheim, in der Nähe von leichtentzündlichen Anlagen, wie z.B. Tankstellen,  in geschlossenen Räumen, innerhalb bzw. in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen, im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen sowie überall dort, wo eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum besteht.

Der Wolfsberger Bürgermeister: „Man soll die Möglichkeit haben, den Jahreswechsel traditionell zu feiern. Ich bitte aber um Rücksichtnahme gegenüber Menschen und Tieren!“

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