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Jäger "sprach" Hirsch falsch anAusgabe | Mittwoch, 28. November 2018

Der Volksvertreter hatte einen Hirsch falsch »angesprochen« und erlegt, obwohl das Tier nicht zum Abschuss frei gewesen wäre. Die Jägerschaft schaltete sich ein, es drohten scharfe Konsequenzen.

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Wolfsberg. Probleme mit dem Disziplinarrat der Kärntner Jägerschaft hatte ein Lavanttaler Politiker. Der Volksvertreter, der auch der Jagd frönt, hatte einen Hirsch falsch angesprochen und ihn erlegt, obwohl er nicht zum Abschuss frei war. Da ihm dieser Fehler bereits einmal unterlaufen war, drohten harte Konsequenzen. Doch der Disziplinarrat beließ es bei einem »strengen Verweis«.
Auf die Frage, ob der Spruch gerechtfertigt war, meinte der Gerügte zu den Unterkärntner Nachrichten: »Ich gehe davon aus, dass der Disziplinarrat weiß, was er tut.« Eine weitere Stellungnahme wollte er nicht abgeben.

Die Kärntner Jägerschaft hüllt sich zum Vorfall und zum Urteil in Schweigen, auch Landesjägermeister Ferdinand Gorton meinte: »Selbst wenn ich etwas wüsste, würde ich es nicht sagen. Das ist eine Frage des Datenschutzes. Unsere Gerichtsbarkeit liegt in den Händen Unabhängiger, die Ergebnisse lese ich selbst erst im ›Kärntner Jäger‹.«

Peinliche G´schicht. Ein Lavanttaler Politiker musste vom Disziplinarrat der Kärntner Jägerschaft einen »strengen Verweis« einstecken. Der Volksvertreter hatte einen Hirsch falsch »angesprochen« und ihn erlegt, obwohl er nicht zum Abschuss frei war. Der Vorfall wurde ruchbar, der Disziplinarrat schaltete sich ein. Da der Mann, dessen Name der Redaktion bekannt ist, bereits zuvor ein von ihm erlegtes Tier falsch bestimmt hatte, drohten nun harte Konsequenzen. Der Rat beließ es aber bei der Abmahnung.
Grundsätzlich wäre auch ein Entzug der Jagdberechtigung im Rahmen des Möglichen gewesen, heißt es seitens Lavanttaler Weidmänner.
Auf die Frage der Unterkärntner Nachrichten, ob der strenge Verweis gerechtfertigt war, sagte der gerügte Politiker: »Ich gehe davon aus, dass der Disziplinarrat weiß, was er tut. Eine Stellungnahme möchte ich nicht abgeben.«

Auch die Kärntner Jägerschaft hüllte sich in Schweigen. Freydis Burgstaller Gradenegger, Geschäftsführerin und Juristin der Vereinigung, meinte: »Dazu kann ich überhaupt nichts sagen.« Bei Landesjägermeister Ferdinand Gorton klang es so: »Selbst wenn ich etwas wüsste, würde ich es nicht sagen. Das ist eine Frage des Datenschutzes. Aber ich weiß davon nichts. Unsere Gerichtsbarkeit liegt in den Händen unabhängiger Personen, die Ergebnisse ihrer Arbeit lese ich selbst erst im ›Kärntner Jäger‹.«
Tatsächlich veröffentlicht das »Mitteilungsblatt der Kärntner Jägerschaft« immer wieder unter der Rubrik »Disziplinarerkenntnisse« die Sprüche des Rats, allerdings in verfremdeter Form: Namen und Reviere werden anonymisiert. So ist es nur Eingeweihten möglich, die Vorfälle und Urteile bestimmten Personen zuzuordnen.

Da nicht jeder Leser der Jägerterminologie kundig ist, eine Erläuterung: Jeder Weidmann ist verpflichtet, das Wild vor dem Schuss »anzusprechen«, also zu identifizieren und zu beurteilen. Alter, Geschlecht und Krankheiten sind präzise festzustellen. Danach ist zu prüfen, ob ein Wild dieser Art und dieses Alters im Revier zum Abschuss frei ist oder die Quote bereits erfüllt wurde. Erst wenn alle Voraussetzungen stimmen, darf der Abzug betätigt werden.

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