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Syrer stach im Asylheim Lamm auf 18-Jährigen ein: Vor Gericht sprach er von Drogen und einem Sturz Ausgabe 5 | Mittwoch, 28. Januar 2026

Der 20-Jährige musste sich wegen der Tat, die in St. Andrä für Aufregung gesorgt hatte, vor dem Landesgericht verantworten. Er bekannte sich zwar schuldig, verwies aber auf Erinnerungslücken und einen früheren Unfall. Eine Köchin des Heims klatschte ihn auf.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Im Asylheim Lamm ereignete sich die Tat, die die Ablehnung der Bevölkerung gegen die Einrichtung weiter verstärkte. Am Landesgericht Klagenfurt kam es in der Vorwoche zur Verhandlung. Der 20-jährige Angeklagte erhielt wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung 40 Monate Haft. Beim Opfer entschuldigte er sich nicht, nur beim Richter. UN

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St. Andrä, Klagenfurt. Der Fall befeuerte im Vorjahr die Ablehnung der St. Andräer Bevölkerung gegen das Asylheim in Lamm und schockierte die dort lebenden Menschen zutiefst: Am 17. August 2025 verletzte ein Syrer (20) einen 18-jährigen Mitbewohner des Heims mit einem Messer so schwer, dass das Opfer ohne rasche medizinische Betreuung wohl gestorben wäre. Das beherzte Eingreifen der Heim-Köchin verhinderte Schlimmeres.

In der Vorwoche stand der Syrer vor dem Landesgericht Klagenfurt und wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung – nicht rechtskräftig – zu 40 Monaten Gefängnis verurteilt. Seine Verteidigungsstrategie war nicht sonderlich durchdacht.

Es ging um den lächerlichen Betrag von 20 Euro, der zu der Auseinandersetzung und letztlich zu einem Großeinsatz der Polizei führte. Da der 20-Jährige nach der Tat das Weite gesucht hatte, rückte die Exekutive mit einer Vielzahl Bewaffneter an und setzte auch einen Hubschrauber ein. Der 20-Jährige wurde rasch gefasst.

»Wenn ich gewusst hätte, dass er ein Messer trägt, hätte ich das Geld nicht zurückverlangt« 
Das Opfer vor dem Landesgericht

Bei seinen polizeilichen Einvernahmen hatte der Syrer, der seit September 2024 in Österreich lebt, den Messerstich bestritten und stattdessen den Zwillingsbruder des Opfers – beide ebenfalls aus Syrien – als Täter beschuldigt. Vor dem Schöffensenat mit dem vorsitzenden Richter Dietmar Wassertheurer bekannte er sich schuldig – freilich mit Einschränkungen: Er könne sich nicht erinnern. Denn seit einem Sturz vom Dach im Jahr 2011 in seiner syrischen Heimat, bei dem sein Schädel brach, leide er an Gedächtnisproblemen. Verteidigerin Claudia Egarter legte dazu ein Attest vor.

Crystal Meth am Morgen

Den Tag der Tat schilderte der Angeklagte allerdings teilweise sehr genau – auch wenn ihm manches aus der Nase gezogen werden musste. Er habe morgens Haschisch und die synthetische Droge Crystal Meth konsumiert. Nach dem Mittagessen hätten ihn zwei andere Heimbewohner angegriffen, worauf er sich wehrte. 

Ob er zugestochen habe, wisse er nicht – so etwas habe er zuvor nie getan. »Und das Messer habe ich vorher nie gesehen«, so der Angeklagte, der auch angab, erst vier Tage später – nach dem Drogenrausch – wieder zu sich gekommen zu sein. Das Ergebnis einer Analyse seines Bluts bestätigte aber keine starke Berauschung – wieder ein »Minuspunkt«. Denn andererseits wusste er noch sehr genau, dass die Zwillingsbrüder am Tag der Tat bei einem »schwarzen Jeep« standen, ehe der Streit losging. Staatsanwältin Nicole Sembach erinnerte sich daran in ihrem Plädoyer sehr genau ...

Laut dem Syrer – nach eigener Aussage kann er weder lesen noch schreiben – attackierten ihn die 18-jährigen Brüder, weil sie ihm 20 Euro schuldeten. An mehr erinnere er sich nicht. Er wisse aber, dass er etwas »Falsches« getan habe, wofür er sich beim Richter und der Staatsanwältin entschuldige. Vom Opfer war keine Rede.

Der 18-Jährige bekam auch keine Entschuldigung, als er als Zeuge aussagte. Nicht er, der Angeklagte habe ihm 20 Euro geschuldet, worüber es zum Streit gekommen sei, sagte er aus. Es wurde handgreiflich, beide gingen zu Boden, der 2o-Jährige unten, das Opfer oben – dann steckte das Klappmesser in seinem Rücken. »Er wollte mich umbringen«, sagte der Syrer. Und: »Wenn ich gewusst hätte, dass er ein Messer trägt, hätte ich das Geld von ihm nicht zurückverlangt.« Noch immer habe er Schmerzen, auch psychisch sei der Angriff nicht verarbeitet.

Eine wichtige Aussage machte eine Heimbewohnerin (36), die in der Küche arbeitet. Sie bekam den Streit mit, versuchte vergebens, die sich mit Faustschlägen malträtierenden Männer zu beruhigen – und trat nach dem Stich auf den Arm des Angeklagten, um ihn zu entwaffnen. So wurden vielleicht weitere Stiche verhindert ...

Sie hat das Messer gesehen

Der Aussage des 20-Jährigen, er habe das Messer vorher nie gesehen, widersprach die Frau: Sie sah es eine Woche zuvor bei dem Mann, der damit »spielte«. Ihr Versuch, es ihm abzunehmen, gelang nicht ...

Der Zwillingsbruder des Opfers bestätigte die Angaben des 18-Jährigen. Ehe er den Saal verließ, sagte der Angeklagte über den Zeugen: »Mit ihm habe ich Probleme, nicht mit seinem Bruder. Das weiß er ganz genau.« Freundlich klang das nicht ...

Richter Wassertheurer fasste vor der Beratung des Schöffensenats die schrecklichen Details zusammen: Der Messerstich hatte die Brusthöhle geöffnet, der Stichkanal war zwei bis drei Zentimeter tief. Die Lunge kollabierte, es kam zu einem lebensgefährlichen Blutverlust. Ohne sofortige Versorgung wäre der 18-Jährige gestorben, vier Tage lag er auf der Intensivstation. 

Der Angeklagte – er wollte Automechaniker werden, erwartet jetzt aber nach der Haft die Abschiebung nach Syrien und dort seinen baldigen Tod, wie er vor der Verhandlung dramatisch ausgesagt hatte – bat in seinem Schlusswort um »Vergebung« und eine »letzte Chance« ...

Das Urteil kam nach 30 Minuten Beratung: 40 Monate Haft plus Zahlung von 4.590 Euro an das Opfer. Die Probezeit für eine vorherige Verurteilung – drei Monate bedingt, weil der Mann in ein Lager des Heims eingebrochen und Zigaretten und Bier gestohlen hatte – wurde auf fünf Jahre verlängert. Der Richter ortete kein »reumütiges Geständnis«, keine Notwehrsituation, dafür einen bewussten Angriff mit einem Messer. Wassertheurer: »Das Urteil soll zeigen: Ein Messer ist nicht herzunehmen.«

Die Verteidigung nahm das Urteil an, Staatsanwältin Sembach gab keine Erklärung ab. 

In St. Andrä will man das Asylheim Lamm weiterhin loswerden und forderte die Schließung. Der zuständige Landesrat Daniel Fellner sagt, es stehe keine andere Unterkunft zur Verfügung (wir berichteten).

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