Artikel
Wolfsberg, St. Andrä. Die Mühlen der Behörden mahlen langsam – aber sie mahlen. Und so soll demnächst die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg vorliegen, ob der Wolfsberger Landwirt Ewald Halbrainer seinen beantragten Schweinestall in Völking bauen darf oder nicht. Zu hören ist, dass der Bescheid positiv für Halbrainer ausfallen soll, was Bezirkshauptmann Georg Fejan aber nicht kommentiert. Einer der Hauptgegner der Anlage, der Anrainer Otmar Kontsch, kann sich nun vorstellen, bei einem positiven Bescheid unter gewissen Voraussetzungen auf einen abermaligen Einspruch zu verzichten. Damit könnte einer der längsten Bau-Streitfälle des Lavanttals enden.
»Der aufgrund der Einwände sehr umfangreiche Bescheid ist in Ausarbeitung«
Georg Fejan, Bezirkshauptmann
Wie ausführlich berichtet versucht Halbrainer seit 2011 (!), einen Schweinestall in Oberaigen zu errichten. Der letzte Stand sieht so aus, dass der Landwirt darin 540 Tiere mit einem Lebendgewicht von 130 Kilo plus 24 ergänzende Plätze, etwa für kranke Schweine, bauen will. Seit seine Absicht bekannt wurde, hegen Anrainer massive Bedenken: Sie fürchten Lärm- wie Geruchsbelästigung, die ihre Lebensqualität und den Wert ihrer Immobilien schmälern würden.
Verkompliziert wird der Fall auch durch die Lage des Projekts: Das Gelände in Oberaigen, auf dem der Stall entstehen soll, befindet sich gerade noch auf dem Gemeindegebiet von St. Andrä. Weil aber auch Wolfsberg betroffen ist, liegt die Zuständigkeit bei der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg.
Die hatte im Juni des Vorjahrs im dritten Anlauf eine Bauverhandlung durchgeführt. Dabei aufgetauchte Fragen wurden den Gutachtern zugesandt, nach der Beantwortung mussten die beteiligten Parteien ihre Stellungnahmen abgeben – worüber abermals Monate vergingen.
Bescheid in Ausarbeitung
Jetzt sagt Bezirkshauptmann Fejan: »Der aufgrund der Einwände und Stellungnahmen sehr umfangreiche Bescheid ist in Ausarbeitung. Wie entschieden wurde, darf ich nicht mitteilen.« Laut Fejan, der den Zeitpunkt der Fertigstellung nicht nennt, sind gegen den Bescheid Rechtsmittel möglich, »wir rechnen auch damit, dass er beeinsprucht wird. Die nächste Instanz wäre das Landesverwaltungsgericht.« Sollte es dazu kommen, muss Halbrainer mit dem Bau weiterhin warten. »Der Bauwerber darf erst beginnen, wenn ein positiver Bescheid rechtskräftig ist«, so Fejan zur grundsätzlichen Rechtslage.
»Ein Kompliment an Bezirkshauptmann Fejan, der die Verhandlung mit viel Qualität durchführte«
Otmar Kontsch, Anrainer
Halbrainer wollte auf den bevorstehenden, angeblich positiven Bescheid nicht näher eingehen: »Wenn es so ist, wäre ich natürlich froh. Aber ich will dazu erst etwas sagen, wenn ich etwas Schriftliches in Händen halte.«
Anrainer Otmar Kontsch, der den geplanten Schweinestall seit der ersten Stunde bekämpft, meint jetzt: »Für mich hängt alles davon ab, was im Bescheid steht. Die Auflagen zu solchen Anlagen haben sich im vergangenen Jahrzehnt extrem bewegt. Man kann sie mit früher nicht mehr vergleichen. Dazu ein Kompliment an Bezirkshauptmann Fejan, der die Bauverhandlung im Vorjahr mit sehr viel Qualität durchführte.« Mittlerweile habe sich laut Kontsch auch die Lage vor Ort verändert: »Auf den Wegen gilt jetzt Tempo 30, die Zufahrt ist für Schwerfahrzeuge nicht mehr erlaubt. Das beeinflusst und verbessert auch die Lebensqualität bei meinem Anwesen.« Sollten sich daher die Auflagen, die Fejan bei der Bauverhandlung ankündigte, auch im Bescheid wiederfinden, »kann ich auch mit einem Bescheid, der den Bau des Schweinestalls zulässt, leben«.
Das bedeutet, Kontsch will nicht im jedem Fall gegen einen positiven Spruch Beschwerde erheben. Sein Nachsatz: »Ich könnte mir aber vorstellen, dass zwei andere Anrainer trotzdem zum Landesverwaltungsgericht gehen.« In einigen Wochen weiß man mehr ...
0 Kommentare Kommentieren
Keine Kommentare gefunden!