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Wolfsberg. Es ist geklärt: Die Ursache des Kohlenmonoxid-Unfalls in der Wolfsberger Karthalle war eine gelockerte Steckverbindung zum Stromanschluss, wegen der die Warnanlage der CO-Überwachung nicht arbeitete, was von außen nicht erkennbar gewesen sein soll. Das hat ein Amtssachverständiger festgestellt.
Zum Auslöser dieses Fehlers und damit zur Frage, wer die Schuld trägt, sagt Herbert Holzer, Klagenfurter Anwalt des Betreibers der Karthalle: »Es gibt kein Verschulden. Für mich geht es in Richtung höhere Gewalt.« Albert Kreiner, Leiter der Landesabteilung 7, die zuletzt die Geschehnisse untersuchte, meint dazu: »Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft herauszufinden, was die Lockerung der Steckverbindung bewirkte.« Laut Auskunft der Klagenfurter Anklagebehörde wurde zuletzt »gegen Unbekannt« ermittelt, ob eine Gefährdung oder fahrlässige Körperverletzung vorliegen könnte.
»Die zu klärende Frage ist, ob ein Betrieb mit E-Karts wirtschaftlich tragbar ist«
Herbert Holzer, Anwalt des Chefs der Karthalle
Wie berichtet hatte sich am Samstag, 15. Jänner, in der Karthalle in St. Stefan eine erhöhte Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) gebildet. Gegen 20 Uhr – laut Angaben der Polizei hielten sich zu diesem Zeitpunkt 20 bis 25 Personen in der Halle auf – klagten mehrere Menschen über körperliche Beschwerden, sechs kollabierten.
Sie wurden ins Freie gebracht und der Rettungsdienst verständigt. Danach mussten fünf Kinder und ein Erwachsener im Spital versorgt werden.
Danach wurde der Kartbetrieb von den Behörden geschlossen. Anwalt Holzer: »Die Halle ist nicht gesperrt. Laser Tag (Anm.: ein Spiel mit Infrarotsignalgebern, das in St. Stefan auch angeboten wird) ist davon nicht betroffen. Dieser Betrieb ist aufrecht, er hatte mit dem CO-Vorfall nichts zu tun.«
Frage der Wirtschaftlichkeit
Der Betreiber überlege nun, den Betrieb auf elektrische Karts umzustellen. Holzer: »Die zu klärende Frage ist, ob das wirtschaftlich tragbar ist. Fix ist es dann, wenn das erste Elektrokart in der Halle fährt.« Dazu seien aber auch neue behördliche Genehmigungen erforderlich. Fakt sei laut dem Anwalt, dass der Betreiber alle Auflagen erfülle und die Betriebsschließung nur erfolgte, um die Ursachen des Vorfalls vom 15. Jänner zu klären. Die Frage, wann mit der Wiederaufnahme des Kartverkehrs zu rechnen sei, beantwortet Holzer so: »Der Betrieb müsste schon wieder genehmigt sein, wenn keine anderen Ursachen für den CO-Austritt gefunden wurden. Eventuell will die Behörde weitere Untersuchungen. Aber in der Vergangenheit hat der CO-Messer immer funktioniert.«
»Warum die Steckverbindung gelöst wurde, muss die Staatsanwaltschaft klären«
Albert Kreiner, Leiter der Landesabteilung 7
Abteilungsleiter Kreiner sagt: »Laser Tag darf betrieben werden, für den Kartbetrieb ist die Halle aber unbefristet gesperrt. Der Betreiber will die Anlage binnen vier Monaten anpassen und auf E-Karts umstellen. Von unserer Seite gibt es keine Frist, wir räumen aber vier Monate zur Erfüllung der Auflagen ein.« Kreiner bestätigt, dass eine neue Bewilligung nötig wäre, wenn künftig Elektrokarts in der Halle unterwegs sein sollten: »Denn darin liegen andere Gefahrenpotenziale, etwa die Brandgefahr.« Ein Ansuchen sei bisher nicht eingereicht worden.
»Darf nicht mehr passieren«
Die bereits geklärte Ursache der Ereignisse war eine nicht »angesprungene« CO-Warnung. Kreiner: »Wir haben festgestellt, dass die Steckverbindung gelöst war. Es spielt für uns keine Rolle, ob das absichtlich geschehen ist oder nicht. Das hat die Staatsanwaltschaft zu klären. Es muss aber sichergestellt werden, dass es nicht mehr passieren kann.«
Wie es mit dem Kartbetrieb weitergehe, müsse nun der Betreiber entscheiden. Der Abteilungsleiter: »Es hängt von ihm ab. Er muss die nötigen Genehmigungen beantragen, die Zukunft der Halle liegt in seiner Hand.«
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