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Nach nächtlichem »Gasalarm« am Hohen Platz: Anruferin muss Einsatz zahlen und erhält Anzeige Ausgabe 7 | Mittwoch, 16. Februar 2022

Wolfsbergerin hatte Einsatzkräfte wegen eines Gasaustritts alarmiert. Doch es wurden keine erhöhten Werte gemessen. Was bleibt, sind die Kosten für elf Feuerwehrleute und zwei Fahrzeuge. Dazu ermittelt die Polizei. Doch der Vorfall lässt viele Fragen offen.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Der Einsatz am Hohen Platz in der Nacht des 4. Februars erregte viel Aufmerksamkeit. Neben Polizei und Feuerwehr war auch das Rote Kreuz mit zwei Fahrzeugen vor Ort. Bachhiesl

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Wolfsberg. Der Einsatz hat nicht nur etliche Bürger der Bezirkshauptstadt aus dem Schlaf gerüttelt, er wirft auch weiterhin Fragen auf. Zwei sind bereits beantwortet: Seine Kosten wird nicht die Allgemeinheit tragen, sondern jene Wolfsbergerin, die die Einsatzkräfte alarmiert hatte – umsonst, wie sich im Nachhinein herausstellte. Dazu wird es wohl auch rechtliche Konsequenzen geben: Gegen die 41-Jährige wird wegen »Missbrauchs von Notzeichen« ermittelt, mit einer Anzeige ist zu rechnen.

Wie berichtet heulten am Freitag, 4. Februar, kurz vor 5 Uhr morgens die Sirenen. Zuvor hatte eine 41-jährige Wolfsbergerin bei der Rettungsleitstelle in Klagenfurt angerufen und mitgeteilt, in ihrer Wohnung, in der sich weitere vier Personen aufhalten würden, sei Gas ausgetreten. Sofort rückten Feuerwehr und Rettung zum Hohen Platz aus, um Hilfe zu leisten und die Gefahr zu bannen. Denn eine defekte Gasleitung in Verbindung mit offenem Feuer könnte in einer Katastrophe enden.

»Wir stufen den Einsatz als Täuschungsalarm ein, was heißt, dass dafür bezahlt werden muss«
Christoph Gerak, Kommandant FF Wolfsberg

Als die Polizei eintraf, wurde die Frau bereits von einem Notarzt vor dem Haus versorgt. Sie hatte angegeben, aufgrund des ausgetretenen Gases unter Beschwerden zu leiden. Kurz darauf wurde sie zur weiteren Behandlung ins LKH Wolfsberg transportiert.

Die Männer der Freiwilligen Feuerwehr Wolfsberg drangen unterdessen mit schwerem Atemschutz in die Wohnung vor und fanden – nichts. Weder wurde ein erhöhter Gaswert gemessen, noch waren die genannten vier Menschen zu entdecken. Die Räume waren menschenleer.

Also fuhren die Polizeibeamten ins LKH Wolfsberg, um die Frau zu befragen. Laut Polizeibericht konnte sie »jedoch keine schlüssigen Angaben machen«.

Offene Fragen

Was bleibt, sind viele Fragezeichen. Warum wurde die Frau ins LKH gebracht, wenn es kein Gas gegeben hat, das ihr gesundheitliche Probleme bereiten konnte? Waren andere medizinische Ursachen der Auslöser ihrer Beschwerden? Welche? Seitens des Spitalserhalters Kabeg gab es dazu auf Anfrage der Unterkärntner Nachrichten keinerlei Auskunft. 

Christoph Gerak, Kommandant der FF Wolfsberg, sagt: »Ich war beim Einsatz dabei, konnte bei der Betroffenen aber keine Auffälligkeiten feststellen.« Er bestätigt die Mitteilung der Polizei, wonach es in der Wohnung keine erhöhte Gaskonzentration und keine weiteren Menschen gab.

Dennoch war die Feuerwehr mit elf Mann und zwei Fahrzeugen eine Stunde lang im Einsatz. Wer wird dafür aufkommen? »Wir stufen den Einsatz als Täuschungsalarm ein«, sagt Gerak, »was bedeutet, dass derjenige, der ihn auslöste, dafür bezahlen muss.« Pro Mann und Stunde werden 24 Euro berechnet, für jedes Fahrzeuge – je nach Größe und Verwendungszweck – zwischen 48 und 210 Euro. Das bedeutet, die Anruferin muss mit einer Rechnung über mehrere hundert Euro rechnen. 

»Nach Abschluss der Ermittlungen wird Anzeige erstattet«
Pressestelle der Landespolizeidirektion

Und es könnte noch mehr werden. Laut Pressestelle der Landespolizeidirektion wird gegen die Wolfsbergerin wegen des »Missbrauchs von Notzeichen« ermittelt. »Nach Abschluss der Ermittlungen wird Anzeige erstattet«, heißt es. Im Gesetz steht: »Wer vorsätzlich (...) durch eine falsche Notmeldung den Dienst der Feuerwehr oder eine andere der Rettung bei Unfällen dienende Einrichtung in Anspruch nimmt, wird (...) vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft.« Für die 41-Jährige gilt die Unschuldsvermutung.

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