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Seit Montag ist Österreich im vierten Lockdown, im Februar soll die Impfpflicht für alle kommen Ausgabe 47 | Mittwoch, 24. November 2021

Seit Montag gibt es nun den vierten Lockdown für alle in Österreich. Der Lockdown umfasst Ausgangsbeschränkungen, Geschäfte des nicht-täglichen Bedarfs müssen ebenso wie die Gastro, Sport- und Kultureinrichtungen schließen. Impfpflicht kommt ab 1. Februar.

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Wolfsberg, Wien. Seit Montag gibt es den vierten bundesweiten Lockdown für alle. Geplant ist er vorerst bis einschließlich 12. Dezember, nach zehn Tagen möchte die Regierung evaluieren und schauen, ob nachzubessern ist. Klar ist aber schon jetzt: Für Ungeimpfte wird der Lockdown auch nach dem 12. Dezember weiterhin gelten. 

Die Beschränkungen, die mit dem Lockdown auf die Bevölkerung zukommen, sind bereits aus den vorangegangenen Lockdowns bekannt. Man darf zur Arbeit, in Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie in den Supermarkt, zum Arzt oder zur Apotheke gehen. Auch Postämter und Telekom-Shops zählen zu den Geschäften des täglichen Bedarfs. Schließen müssen auch die körpernahen Dienstleister, wie zum Beispiel Friseure oder Kosmetiker. Zur Erholung ist auch der Aufenthalt im Freien gestattet. 

In allen geschlossenen Innenräumen – ausgenommen vom Privatbereich – gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Das betrifft auch den Arbeitsplatz, wo die 3G-Regel weiterhin bestehen bleibt.

Die Kindergärten und Schulen bleiben diesmal offen. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist aber ein gültiger 3G-Nachweis erforderlich. Kinder dürfen allerdings auch ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Ein flächendeckendes Distance-Learning ist (noch) nicht angedacht. 

Ausgangsbeschränkungen gibt es für alle. Sie gelten von 0.00 Uhr bis 24Uhr. Der Aufenthalt im Freien ist nur alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner, einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, Kinder und Geschwister) oder einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer oder nicht physischer Kontakt erfolgt, gestattet. 

Sport und Kultur

Profisportveranstaltungen dürfen weiterhin stattfinden, aber ohne Zuschauer. Der Breitensport kommt komplett zum Ruhen. Skifahren ist aber möglich, die Skigebiete dürfen öffnen. 

Der gesamte Kulturbereich wird heruntergefahren. Theater, Konzertsäle, Kinos, Museen und Bibliotheken dürfen nicht öffnen. Ebenso ist der gesamte Freizeitbereich vom Lockdown betroffen – Thermen, Indoorspielplätze, Tanzschulen müssen wieder dicht machen.  

Gastronomie und Hotels

Die gesamte Gastronomie sperrt auch wieder zu. Das Abholen von Speisen ist erlaubt, Getränke dürfen nur verschlossen verkauft werden. Der Konsum der Speisen und Getränke ist im Umkreis von 50 Metern rund um den Betrieb verboten. 

Der Betrieb von Lieferservices ist aber auch während des Lockdowns gestattet. 

Schließen müssen auch Beherbergungsbetriebe. Erlaubt sind aber Übernachtungen aus beruflichen Gründen.

Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen sind nur mit einem 2G-Nachweis und zusätzlichem negativen PCR-Test möglich.

In den Krankenhäusern ist ein Besucher pro Patient und Woche, in Pflegeheimen sind Besuche mit jeweils höchstens zwei Personen pro Bewohner pro Tag gestattet. Im LKH Wolfsberg gilt derzeit ein Besuchsverbot (siehe S. 8).

Impfpflicht ab 1. Februar

In ganz Österreich gilt ab dem 1. Februar eine Impfpflicht für alle. Wie diese im Detail aussehen soll, ist derzeit noch nicht festgelegt. Zunächst kommt es zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens. In Europa gibt es bislang nur im Vatikan eine Impfpflicht. Sie gilt für Bewohner und dort beschäftigte Menschen.

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