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Lavanttal. Wie die Arbeiterkammer (AK) Kärnten kürzlich mitteilte, gab es einen arbeitsrechtlich besonderen Fall im Lavanttal. Eine Leiharbeiterin wandte sich an die AK Wolfsberg. Die Lavanttalerin wurde in der Probezeit schwanger und teilte dies ihrem Arbeitskräfteüberlasser mit. Daraufhin verlor sie ihren Job.
Kein Schutz in Probezeit
»Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz – nicht jedoch in der Probezeit«, klärt Wolfsbergs AK-Bezirksstellenleiter Jürgen Jöbstl den rechtlichen Hintergrund auf. »Die AK hat daher die Auflösung auf Basis einer Geschlechterdiskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz vor dem zuständigen Arbeits- und Sozialgericht angefochten«, so Jöbstl weiter.
»Die AK hat die Auflösung vor dem zuständigen Arbeits- und Sozialgericht angefochten«
Jürgen Jöbstl, Bezirksstellenleiter AK Wolfsberg
Doch die Erklärung der Firmenleitung vor Gericht lautete, dass die Lösung des Arbeitsverhältnisses in keinem Zusammenhang mit der Mitteilung der Schwangerschaft stehe. Das Geschlecht spiele keine Rolle, es bestand einfach kein Bedarf mehr an der Beschäftigung. Das Gericht sah dies jedoch anders und erklärte die Auflösung des Dienstverhältnisses in der Probezeit für rechtswidrig, da eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts gegeben ist. Das Arbeitsverhältnis der schwangeren Lavanttalerin mit dem Arbeitskräfteüberlasser wurde als aufrecht festgestellt.
AK-Kärnten-Präsident Günther Goach dazu: »Diskriminierung aufgrund einer Schwangerschaft darf nicht passieren. Dagegen wehren wir uns – auch vor Gericht.«
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