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Wolfsberg. Seit 16. März durften lediglich Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Tierbedarfsläden, Banken, Post, Reinigungsunternehmen und Tankstellen offen halten. Ab Dienstag können nun auch Kfz- und Fahrradwerkstätten, Tankstellen-Waschstraßen, Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pfandleihanstalten und Handel mit Edelmetallen, Bau- und Gartenmärkte – unabhängig von der Größe – sowie Händler mit einem Kundenbereich unter 400 Quadratmetern ihre Geschäfte wieder für Kunden öffnen.
Es gilt wie bisher der Mindestabstand von einem Meter. Weiters müssen Geschäfte bis 400 Quadratmeter sicherstellen, dass sich pro 20 Quadratmeter nur ein Kunde aufhält. Bei einem größeren Andrang muss also dafür gesorgt werden, dass die Kunden vor dem Geschäft waren. Bislang musste eine Mund-Nasen-Maske lediglich beim Einkauf in Supermärkten getragen werden. Ab Dienstag gilt die Maskenpflicht in allen Geschäften, sowohl für das Verkaufspersonal als auch die Kunden. Die Geschäfte müssen aber keine Schutzmasken zur Verfügung stellen. Anders als bei Supermärkten müssen die kleineren Geschäfte allerdings keine Schutzmasken zur Verfügung stellen.
Ebenfalls ab Dienstag müssen Mund und Nase bei Fahrten in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis bedeckt werden. Ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Auf Bahnhöfen und Bushaltestellen ist weiters ein Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Fahrgästen einzuhalten.
Aufpassen muss man nun auch bei Fahrgemeinschaften. Wenn die Personen nicht im selben Haushalt leben, ist eine Maske zu tragen und ein Abstand von einem Meter einzuhalten.
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