Seit 1887 | Das unabhängige Wochenblatt für Unterkärnten

Bezirksgericht sucht 97-Jährigen, der seit 1955 verschollen ist: Melden Sie sich, oder Sie sind totAusgabe 35 | Mittwoch, 28. August 2019

Vor 64 Jahren verschwand der gebürtige Engländer Thomas Punshon Crosby, damals 33 Jahre alt, spurlos aus Völkermarkt. Seine Frau, die im Vorjahr verstorben ist, hörte nie wieder von ihm. Nun läuft eine amtliche »Beweisführung des Todes« gegen den Briten.

E-Mail

0 Kommentare

Meist gelesen

Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Ein Blick auf den Völkermarkter Hauptplatz vor vielen Jahrzehnten. Hier wohnte Thomas Punshon Crosby, ehe er spurlos verschwand. Jetzt wird er aufgefordert, sich zu melden. Schilcher: Historische Ansicht Völkermarkt

Artikel

Völkermarkt. Bis 31. Dezember muss sich Thomas Punshon Crosby beim Bezirksgericht Völkermarkt melden. Tut er es nicht, wird er für tot erklärt. Allerdings: Der gebürtige Engländer weilt vermutlich ohnehin nicht mehr unter den Lebenden. Er wurde 1922 geboren und wäre heute 97 Jahre alt. Jetzt läuft ein Verfahren zur Beweisführung seines Todes, das  von einem Grazer Notar im Auftrag einer 70-jährigen Steirerin geführt wird.

Crosby ist seit 64 Jahren spurlos verschwunden. In den 1950er Jahren lebte er im Zentrum von Völkermarkt, er hatte eine Ehefrau, eine Existenz – und war 1955 von einem Tag auf den anderen wie vom Erdboden verschluckt. Seine Frau, die bis zu ihrem Tod in der Bezirkshauptstadt lebte, versuchte seinen Aufenthaltsort ausfindig zu machen – doch sie sah ihn nie wieder. Sie verstarb im Vorjahr, ohne von seinem Schicksal zu erfahren. Ob Crosby das Weite gesucht hat, ob er Opfer eines Unfalls wurde – man weiß es nicht. 

Stefan Jannach, Vorsteher des Bezirksgerichts Völkermarkt, sagte: »Es handelt sich um eine normale Todeserklärung. Mit solchen Fällen haben wir etwa alle drei Jahre zu tun. Wenn sich keiner meldet, wird der Betroffene für tot erklärt.« Die Hintergründe des Verfahrens sind offen. Oft stehen sie aber in Zusammenhang mit Erbschaften. Denn ein Verlassenschaftsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn alle früheren Besitzer tot sind – oder gerichtlich dafür erklärt wurden.  

Völkermarkt. Seit 64 Jahren ist er spurlos verschwunden. Jetzt wurde eine »Beweisführung des Todes«, so der amtliche Fachterminus, eingeleitet. Thomas Punshon Crosby, der heute 97 Jahre alt wäre, wird vom Bezirksgericht Völkermarkt gesucht. »Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens bis zum 31. Dezember 2019 beim Bezirksgericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann«, heißt es in der amtlichen Mitteilung.

Crosby, geboren 1922 in der nordenglischen Hafenstadt Sunderland, lebte in den 1950er Jahren im Zentrum von Völkermarkt. Ob er ein britischer Soldat war, der nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Kärnten blieb, ist nicht bekannt. Fest steht, dass er in Völkermarkt verheiratet war – und von einem Tag auf den anderen untertauchte. »Er ist seit 1955 spurlos verschwunden und trotz entsprechender Bemühungen seiner Ehegattin war sein Aufenthaltsort nicht eruierbar«, so die amtliche Version der Ereignisse. Dann: »Es bestehen ernstliche Zweifel am Fortleben des Thomas Punshon Crosby.« Seine 1928 geborene Frau lebte bis zu ihrem Tod im Dezember 2018 in Völkermarkt, von ihrem Mann hörte sie nie wieder.

Ob er aus privaten oder beruflichen Gründen das Weite gesucht hat, ob er Opfer eines Unfalls und sein Körper nie gefunden wurde – man weiß es nicht. 

Verschwiegenheit

Das Verfahren zur Beweisführung seines Todes wird von einem Grazer Notar im Auftrag einer 70-jährigen Steirerin geführt. Der Notar meinte auf Anfrage der Unterkärntner Nachrichten: »Ich bin zur Verschwiegenheit verpflichtet.« 

Stefan Jannach, Vorsteher des Bezirksgerichts Völkermarkt, sagt: »Es handelt sich um eine normale Todeserklärung. Mit solchen Fällen haben wir etwa alle drei Jahre zu tun. Wenn sich keiner meldet, wird der Betroffene für tot erklärt.«

»Mit solchen Fällen haben wir alle drei Jahre zu tun. Meldet sich keiner, wird der Betroffene für tot erklärt«
Stefan Jannach, Vorsteher des Bezirksgerichts

Oft stehen derlei Prozeduren in Zusammenhang mit Erbschaften. Denn ein Verlassenschaftsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn der Tod der Erblasser beurkundet oder gerichtlich erklärt worden ist. Vererbt ein Verstorbener eine Liegenschaft, an der auch eine verschollene Person Anteile besaß, ist eine Todeserklärung erforderlich, ehe dass Erbe angetreten werden kann.

Zehn  Verfahren

In Österreich laufen zurzeit (Stand: 21. August 2019) zehn solcher Verfahren, Crosby eingeschlossen. Darunter befinden sich dramatische Fälle wie jener eines Tirolers, der im September 2003 im Alter von 23 Jahren die Kaserne Absam verließ – und nie wieder gesehen wurde. Oder der eines damals 73-jährigen Salzburgers, der auf einem Segelboot in Griechenland lebte. Während einer Fahrt brach im Juli 2018 ein Feuer an Bord aus. Das Boot ging unter, das Schicksal des Salzburgers ist ungeklärt ...

0 Kommentare Kommentieren

Keine Kommentare gefunden!

Liebe Leserinnen und Leser, in diesem Kommentarbereich prüfen wir alle Beiträge, bevor sie veröffentlicht werden. Ihr Kommentar erscheint, sobald er gesichtet wurde.

Bitte melden Sie sich an, um die Beiträge zu lesen oder zu kommentieren.AnmeldenHier Registrieren