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Bienensterben: Obmann der Obstbauern neuerlich verurteilt, Gefängnisaufenthalt bleibt ihm erspartAusgabe 28 | Mittwoch, 10. Juli 2019

Vier Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 6.000 Euro. So lautet das Urteil des Oberlandesgerichts Graz gegen Dietmar Kainz. Der Spruch ist deutlich milder als jener in erster Instanz, nach dem der Gemmersdorfer vier Monate hätte absitzen müssen.

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Unterkärntner Nachrichten Redaktion Von Unterkärntner Nachrichten Redaktion officeno@spamunterkaerntner.at
800.000 Bienen sollen im Mai 2017 nach einer Sprühaktion des Obmanns der Kärntner Obstbauern, Dietmar Kainz verendet sein. Jetzt wurde er deswegen am Oberlandesgericht Graz verurteilt. Der Spruch ist laut Ernst Brandl, Rechtsanwalt der betroffenen Imker, rechtskräftig. Foto: KK
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Lavanttal. Bekannt wurde das neue Urteil durch eine Aussendung des Wiener Anwalts Ernst Brandl, Vertreter jener Imker, die sich dem Prozess als Privatbeteiligte angeschlossen hatten. Dietmar Kainz, Obmann der Kärntner Obstbauern, wurde am Oberlandesgericht Graz zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt. Laut Brandl ist der Spruch rechtskräftig.

Kainz wurde vorgeworfen, im Mai 2017 auf seinen Plantagen in Gemmersdorf zu viel und unzulässiges Pflanzenschutzmittel versprüht zu haben, was zum Tod von rund 800.000 Bienen geführt haben soll. Der Obstbauer beteuerte stets seine Unschuld und meinte auch jetzt auf Anfrage der Unterkärntner Nachrichten: »Ich bin nach wie vor der vollen Überzeugung, nicht Schuld am Tod der Bienen zu sein. Daraus ergibt sich, dass ich mit einer Bestrafung nicht zufrieden sein kann.«

Das jetzige Urteil der Grazer Richter fiel deutlich geringer aus als der Spruch in erster Instanz, der im September 2018 am Landesgericht Klagenfurt gefallen war. Damals erhielt Kainz wegen vorsätzlicher Beeinträchtigung der Umwelt zwölf Monate Haft, von denen er vier Monate hätte absitzen sollen.

»Ich arbeite seit 30 Jahren als Obstbauer und praktiziere seitdem Pflanzenschutz«
Dietmar Kainz, in einem früheren Interview

Jetzt bleibt dem Obmann ein Gefängnisaufenthalt erspart. Allerdings muss er laut Brandl einem benachbarten Imker Schadenersatz in Höhe von 14.700 Euro leisten, einer anderen betroffenen Imkerin wurden weitere 5.600 Euro zugesprochen.

Kainz sagte bereits im Oktober 2018 in einem Interview mit unserem Blatt, er sei sich keiner Schuld bewusst: »Ich arbeite seit rund 30 Jahren als Obstbauer und praktiziere seitdem Pflanzenschutz, es ist nie zu Problemen gekommen. Auch der Vorwurf, falsche oder zu viel Pflanzenschutzmittel verwendet zu haben, ist nicht richtig. Wir Landwirte müssen marktfähiges Obst erzeugen, damit es uns die Händler abnehmen. Da kommt man um den Pflanzenschutz nicht herum. Da ist mittlerweile die Sachlichkeit komplett verloren gegangen, da reden Leute mit, die von der ganzen Thematik nichts wissen. Ich habe immer hochwertiges Obst erzeugt. Jeder Landwirt in Österreich ist gut ausgebildet und arbeitet umsichtig, wir leben ja von der Natur und dementsprechend schützen wir diese auch. Wir Bauern leben im Einklang mit der Natur.«

Freude beim Imker-Anwalt
Dagegen kommentiert Imker-Anwalt Brandl das jünste Urteil so: »Ich freue mich für meine Mandanten und alle die Natur liebenden Menschen Österreichs, dass das Oberlandesgericht Graz nun rechtskräftig zur Ansicht gelangte, dass der Missbrauch von Pestiziden streng zu bestrafen ist.« Und weiter meint er: »Eine bedingte Freiheitsstrafe plus eine hohe Geldstrafe sendet eindeutige Signale an alle, die meinen, dass man Pestizide ohne Rücksicht auf die Umwelt und die Gesetzesbestimmungen einsetzen kann.«

»Wir fordern nach wie vor Kainz’ Rücktritt als Obmann der Kärntner Obstbauern«
Wilfried Pesentheiner, Landwirtschaftskammer

Mag sein. Doch Kainz, der Brandls Aussagen nicht kommentieren wollte, fand auch nach dem Ersturteil bei seinen Kollegen Unterstützung. So wurde er im Jänner beim Landesobstbautag in der LFS St. Andrä mit 15 zu zwölf Stimmen in seiner Funktion als Obmann der Kärntner Obstbauern bestätigt. Damit ist der Gemmersdorfer drei weitere Jahre im Amt. Und das, obwohl der Spruch des Landesgerichts zuvor gehörige Wellen geschlagen hatte. 

Kainz’ Wiederwahl konnte auch Johann Mößler, Präsident der Kärntner Landwirtschaftskammer, nicht verhindern. Vor der Wahl hatte er an die Delegierten appelliert, nicht für Kainz zu votieren. Das kostete diesen zwar Stimmen, nicht aber den Sieg.

Die Reaktion der Kammer
Wilfried Pesentheiner, Sprecher der Landwirtschaftskammer Kärnten, sagt zum neuen Urteil: »Wir begrüßen die Herabsetzung der Strafe, denn beim Ersturteil war die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben.« Unabhängig davon, welchen Fehler ein Landwirt begehe, soll er laut Pesentheiner deswegen nicht »sein Leben lang mit einer Haftstrafe stigmatisiert werden«. Die Landwirtschaftskammer geht außerdem davon aus, dass Kainz die Tat nicht wieder begehen werde.

Dennoch: »Wir fordern nach wie vor seinen Rücktritt als Obmann der Kärntner Obstbauern«, sagt Pesentheiner, »daran ändert auch das neue Urteil nichts. Allerdings ist das Sache der Mitglieder des Obstbauverbands.«

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