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Nach jahrelangen Ermittlungen: Betrugsprozess gegen Lavanttaler Ärztin könnte ohne Urteil endenAusgabe 40 | Mittwoch, 30. September 2026

Monatelange Ermittlungen, hunderte mögliche Zeugen und bis zu 40 Verhandlungstage standen im Raum. Nun könnte die Causa um eine Ärztin aus dem Lavanttal mit einer Diversion beendet werden. Die Verteidigung begrüßt den Schritt, die Anklage zögert noch.

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Kärnten. Eigentlich schien alles auf einen der größten und aufwendigsten Strafprozesse der vergangenen Jahre in Kärnten hinauszulaufen. Über Monate hinweg hatten Ermittler Akten zusammengetragen, hunderte mögliche Zeugen wurden namhaft gemacht, und für das gerichtliche Verfahren waren dutzende Verhandlungstage eingeplant. Am Ende blieb es bei vier. Denn nun könnte die Causa rund um eine Ärztin aus dem Lavanttal einen völlig anderen Verlauf nehmen: Statt eines langwierigen Prozesses steht eine Diversion im Raum. Damit würde das Strafverfahren ohne Schuldspruch, aber auch ohne Freispruch beendet werden.

»Eine Diversion ist nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen.«
Christian Ragger, Verteidiger

Der Medizinerin wird vorgeworfen, gegenüber Sozialversicherungsträgern Leistungen verrechnet zu haben, die nach Ansicht der Anklage entweder nicht oder nicht in der abgerechneten Form erbracht worden seien (wir berichteten). Konkret umfasst die Anklage 491 Patientenfälle. Die Ärztin weist die Vorwürfe seit Beginn der Ermittlungen zurück und betont, dass die beanstandeten Leistungen durchgeführt worden seien. Was den Fall besonders macht, ist sein außergewöhnlicher Umfang. Nach Angaben des Gerichts wären rund 40 Verhandlungstage notwendig gewesen, um sämtliche Vorwürfe aufzuarbeiten. Mehr als 200 Zeugen hätten einvernommen werden müssen. Hinzu kommen tausende Seiten an Unterlagen, medizinischen Dokumentationen und Abrechnungsdaten, die einzeln zu prüfen gewesen wären. Ein Verfahren dieser Größenordnung hätte die Justiz über Monate beschäftigt. Richterin Michaela Sanin machte deutlich, dass allein die organisatorischen und finanziellen Aufwendungen enorm gewesen wären. Der Anwalt der Ärztin, Christian Ragger, dazu: »Alleine die Zeugengebühren hätten die Klagsumme bei weitem überstiegen.« 

Bereits während der ersten Verhandlungstage zeigte sich, dass die Beweislage wesentlich komplexer ist, als zu Beginn der Ermittlungen angenommen worden war. In einzelnen Fällen konnte die Ärztin Unterlagen vorlegen, die darauf hindeuten, dass die verrechneten Leistungen tatsächlich durchgeführt wurden. Dabei ging es unter anderem um Laboruntersuchungen im Rahmen von Vorsorge- beziehungsweise Gesundenuntersuchungen. Die Ärztin verteidigte ihre Arbeitsweise vor Gericht und erklärte, sie habe stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Laut Ragger hätten zudem viele Menschen falsche Vorstellungen, wie eine Vorsorgeuntersuchung in der Praxis tatsächlich ablaufe. Er übt Kritik: »Es ist schon traurig, dass selbst die Kassen nicht in der Lage sind, Leistungen für die Vorsorgeuntersuchungen korrekt abzubilden.«

Verringert hat sich während des Verfahrens auch die Schadenssumme. Während in der Anfangsphase des Verfahrens noch von mehreren hunderttausend Euro die Rede war, beläuft sich der angeklagte Schaden auf 20.845 Euro. Nach Ansicht der Verteidigung könnte dieser Betrag bei einer vollständigen gerichtlichen Aufarbeitung sogar noch weiter sinken, weil zahlreiche Leistungen nachweislich erbracht worden seien.

Diversion angeboten

Vor diesem Hintergrund brachte Richterin Sanin eine Diversion ins Spiel. Dabei handelt es sich um eine außergerichtliche Erledigung eines Strafverfahrens. Voraussetzung ist unter anderem die Erfüllung bestimmter Auflagen. Im konkreten Fall wäre vorgesehen, dass die Ärztin den geltend gemachten Schaden von rund 20.000 Euro an die Sozialversicherungsträger ersetzt und zusätzlich eine Geldleistung von 4.600 Euro entrichtet. 

Die Richterin begründete ihren Vorschlag nicht nur mit verfahrensökonomischen Überlegungen, sondern auch mit den Besonderheiten des Falls. Sie verwies darauf, dass die Schuld keineswegs als besonders schwer einzustufen sei und der Ausgang eines umfangreichen Beweisverfahrens nicht  als sicher betrachtet werden könne. Zudem würdigte sie die langjährige Tätigkeit der Medizinerin als Kassenärztin und deren Beitrag zur medizinischen Versorgung.

Für die Verteidigung stellt die vorgeschlagene Lösung den sinnvollsten Weg dar. Rechtsanwalt Christian Ragger betont: »Eine Diversion ist nicht als Schuldeingeständnis zu verstehen. Vielmehr geht es darum, ein Verfahren wirtschaftlich vertretbar zu beenden und weitere Belastungen für alle Beteiligten zu vermeiden.« Seine Mandantin habe in den vergangenen zwei Jahren erhebliche persönliche und berufliche Konsequenzen zu tragen gehabt und es seien enorme Ressourcen in die Aufarbeitung der Vorwürfe geflossen. »Mittlerweile haben wir rund 80 Prozent der Patienten wieder, die weiterhin die Praxis aufsuchen«, so Ragger.

Staatsanwaltschaft will prüfen

Die Staatsanwaltschaft sieht die Angelegenheit deutlich kritischer. Aus Sicht der Anklage sprechen insbesondere die hohe Zahl betroffener Patienten sowie der lange Zeitraum der vorgeworfenen Handlungen gegen eine außergerichtliche Erledigung. Markus Kitz von der Pressestelle sagt: »Wir warten auf die schriftliche Ausfertigung der Diversion, danach werden wir die weitere Vorgehensweise bewerten.« 

Die juristischen Probleme der Ärztin sind aber bei der Einstellung des Strafverfahrens noch nicht beendet. Parallel läuft ein Schiedsgerichtverfahren bei der Ärztekammer, bei dem auch disziplinarrechtliche Folgen im Raum stehen. Die möglichen Folgen reichen bis hin zum Verlust des Kassenvertrags. 

Auch diese Vorwürfe weist die Verteidigung zurück und verweist darauf, dass die medizinischen Leistungen tatsächlich erbracht worden seien.

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