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Bevor das Osterfeuer brennt: Diese Regeln und Termine sind zu beachtenAusgabe 12 | Freitag, 20. März 2026

Am Karsamstag, 4. April, werden traditionell auch in Wolfsberg Osterfeuer entzündet. Die Bezirkshauptstadt veröffentlichte zuletzt wichtige Regeln und Termine, die dabei zu beachten sind.

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Wolfsberg. Am Karsamstag, 4. April, werden traditionell auch in Wolfsberg Osterfeuer entzündet. Die Bezirkshauptstadt veröffentlichte zuletzt wichtige Regeln und Termine, die dabei zu beachten sind. 
Grundsätzlich ist das Verbrennen von Materialien im Freien verboten – erlaubt sind nur Brauchtumsfeuer wie Osterfeuer oder Fackelschwingen in der Nacht auf Ostersonntag.

Nur unbehandelte pflanzliche Materialien dürfen für das Feuer verwendet werden – Holz, Strauch- und Baumschnitt. Abfälle wie Kunststoff, Gummi, Lacke oder Baumaterialien dürfen keinesfalls verbrannt werden. Das Feuer muss ständig beaufsichtigt und nach dem Abbrennen kontrolliert werden. Bei Wind oder Funkenflug ist das Feuer sofort zu löschen.

Was weiter zu beachten ist
Die Stadt empfiehlt auch, ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten und keine Stroh- oder Heuballen als Sitzgelegenheiten zu benutzen. Im Umkreis von 50 Meter um die Feuerstelle dürfen sich keine Gebäude, Straßen, Wälder oder brennbare Objekte befinden. Löschmittel sind bereitzuhalten, etwa Feuerlöscher, ein Wasserschlauch oder Sand, außerdem sind die Waldbrandverordnungen zu beachten.

Unter der Überschrift »Genehmigungen & Meldungen« teilt die Stadt Wolfsberg mit: Innerhalb des bebauten Gebiets ist eine Ausnahmegenehmigung des Bürgermeisters erforderlich und ein kostenpflichtiger Bescheid einzuholen. Die dazu geltende Frist endet am Donnerstag, 26. März, um 16 Uhr. Der Ortsaugenschein findet am Montag, 30. März, statt.

Außerhalb des bebauten Gebiets müssen Brauchtumsfeuer vier Werktage vorher gemeldet werden, spätestens bis Dienstag, 31. März, 16 Uhr. Eine verantwortliche Person ist anzugeben, bei Wind oder Trockenheit herrscht absolutes Feuerverbot.

Wenn man unsicher ist, ob das eigene Grundstück im bebauten Gebiet liegt, gibt die Baurechtsabteilung unter der Nummer 04352/537 – DW 307 oder DW 212 Auskunft. Formulare liegen im Rathaus der Stadt auf, es gibt sie aber auch online auf www.wolfsberg.at unter »Formulare zum Ausdrucken«.

Die Stadt ersucht außerdem, das Material vor dem Abbrennen umzulagern, um Tiere wie Igel, Mäuse oder Vögel zu schützen.

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