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Wolfsberg. Oster- bzw. Brauchtumsfeuer im verbauten Gebiet brauchen eine Genehmigung der Stadtgemeinde Wolfsberg. Der schriftliche Antrag dazu ist spätestens bis Mittwoch, 6. April, bei der Baurechtsabteilung der Gemeinde einzubringen. Vor dem Ausstellen des (kostenpflichtigen) Genehmigungsbescheids erfolgt noch ein Ortsaugenschein der Feuerwehr.
Für Osterfeuer im unverbauten Gebiet (außerhalb von Siedlungen) genügt eine schriftliche oder telefonische Meldung. Die Mitteilung ist spätestens vier Werktage vorher (also spätestens am Dienstag, 12. April) bei der Baurechtsabteilung der Gemeinde einzubringen. Allerdings ist ein Verbrennen verboten, wenn Verhältnisse vorherrschen, die ein Ausbreiten des Brandes oder die Entwicklung eines Flugbrandes begünstigen.
Als Ersatztermin können Brauchtumsfeuer übrigens auch am Wochenende nach Ostern abgehalten werden, auch hierfür ist eine fristgerechte Anmeldung erforderlich.
Verbrannt werden dürfen ausschließlich unbehandelte, pflanzliche Materialen – keinesfalls aber Abfälle wie Bauschutt oder Altreifen. Um Kleinlebewesen zu schützen, wird vor dem Anzünden ein Umschlichten empfohlen.
Das Formular für die Anmeldung des Osterfeuers wie auch der Antrag für eine Genehmigung zum Abheizen finden Sie auf der Homepage der Stadtgemeinde Wolfsberg.
Im Sinne der Umwelt: In jedem Fall sollten Sie bereits länger gelagertes Material umlagern, um Kleintieren (z.B. Igel, Mäuse, Vögel) ein Überleben zu ermöglichen!
Auskünfte und Anmeldung: Baurechtsabteilung der Stadtgemeinde Wolfsberg, Tel.: 04352/537 DW 307 oder 212.
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