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Im Gemeindegebiet von Wolfsberg bleibt heuer in der Silvesternacht in den Ortsgebieten (Straßennetz einschließlich Liegenschaften innerhalb der Hinweiszeichen „Ortstafel“ und „Ortsende“) die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II (Silvesterraketen, div. Fontänen, Römische Lichter, Feuerräder, Feuertöpfe etc.) verboten.
Anders als in den vergangenen Jahren wurde heuer vom Bürgermeister keine Ausnahme vom grundsätzlich geltenden Feuerwerksverbot in Ortsgebieten erteilt. Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz begründet dies mit der zunehmenden Umweltbelastung sowie der Lärmbelastung für Menschen und Tiere in den Siedlungsbereichen. Schlagholz: „Bei allem Verständnis für die Silvesterbräuche so ist das Bedürfnis der Bevölkerung, insbesondere auch älterer Menschen, nach Schutz vor überhand nehmendem Lärm, Rauch und Feinstaub zu respektieren.“
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