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Illegaler Glücksspielautomat wurde beschlagnahmt: Besitzer darf sich den Bescheid bei Behörde abholen Ausgabe 9 | Mittwoch, 25. Februar 2026

Das Gesetz sieht es so vor – auch wenn es wohl vergebens ist: Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg fordert Besitzer eines einkassierten Geräts auf, den Beschlagnahmebescheid im Amt abzuholen – gegen Nachweis. Es ist der erste konfiszierte Apparat seit Jahren.

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Unterkärntner Nachrichten Redakteur Horst Kakl Von Horst Kakl kaklno@spamunterkaerntner.at
Laut Bezirkshauptmann Georg Fejan sind es meist die Spieler selbst, die illegal aufgestellte Glücksspielautomaten den Behörden melden – wohl aus Frust über die eigenen Verluste. Es folgen Kontrollen, bei denen die Geräte beschlagnahmt werden. So zuletzt an einer Adresse in St. Paul, bei der man bereits im Oktober 2020 fündig wurde. Freepik

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St. Paul, Wolfsberg. Das wird wohl vergebens bleiben: Seit einigen Tagen fordert die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg den Besitzer eines Glücksspielautomaten auf, sich zu melden. In der Bekanntmachung auf ihrer Website heißt es, der Beschlagnahmebescheid für das Gerät »mit der Beschriftung Casino Multigame und webak games Austria« liege in der...

Den ganzen Artikel lesen Sie in der Ausgabe Nr. 9 der Unterkärntner Nachrichten.

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