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Wolfsberg. Auch im Lavanttal zeigt sich ein Phänomen, das in ganz Österreich zunimmt: Extre-
mismus in seinen unterschiedlichsten Formen. Rechtsextreme Vorfälle werden bundesweit am häufigsten registriert, aber es gibt sie auch im Zusammenhang mit islamistischem und linkem Extremismus. Im südlichsten Bundesland ist dafür die Landesstelle Staatsschutz und Extremismusprävention (LSE) Kärnten zuständig, die die Szene genau beobachtet.
Im Lavanttal ist es im Bereich Extremismus noch recht ruhig. Für 2025 liegen noch keine Daten vor, 2024 gab es wegen rechtsextremistischer Aktivitäten fünf Anzeigen, sowie eine mit muslimischem Hintergrund. Anzeigen wegen linksextremistischer Aktivitäten gab es keine. Wovor das Lavanttal aber auch nicht gefeit ist, sind Vergehen gegen das Verbotsgesetz. Dieses Gesetz verbietet jede Form der Gutheißung, Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts oder sonstiger Verbrechen des NS-Regimes. Hier gab es von 2023 auf 2024 einen Anstieg: Kam es im Jahr 2023 zu 17 Anzeigen, waren es 2024 bereits 23 Anzeigen.
Radikalisierung beginnt online
»Viele glauben, das Internet sei ein gesetzloser Raum und man könne dort machen, was man möchte, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen«, sagt der Wolfsberger Präventionsbeamte Andreas Tatschl. Doch dem ist natürlich nicht so. Gerade online beginnt Radikalisierung oft, und dort hinterlassen Jugendliche Spuren, die strafrechtliche Konsequenzen haben können. Auch wenn ein vermeintlich harmloses Posting geliked oder geteilt wird, kann das hohe Strafen nach sich ziehen. So kann zum Beispiel das Posten von Eiernockerln – der »Leibspeise« von Adolf Hitler, speziell in Verbindung mit dessen Geburtstag am 20. April – in Österreich als Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz strafbar sein.
Das heimische Verbotsgesetz zählt zu den strengsten in Europa. Der Hitlergruß in der Öffentlichkeit kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Wer zu Völkermord aufruft oder besonders schwerwiegende NS-Wiederbetätigung betreibt, muss sogar mit bis zu 20 Jahren rechnen. Die Verjährungsfrist beträgt ebenfalls zehn Jahre – ein bewusst langer Zeitraum, um konsequent gegen rechtsextreme Aktivitäten vorgehen zu können.
Auch für das Benutzen verbotener Symbole wie dem Hakenkreuz, bestimmter Runen usw. sind hohe Strafen vorgesehen, auch für Jugendliche. »In der vierten Klasse Mittelschule oder in der Unterstufe ist der Holocaust ein Bestandteil des Unterrichts. Jugendliche sollten daher über die historische Bedeutung dieser Symbole Bescheid wissen«, so Tatschl
Kampf gegen Extremismus
Ein Werkzeug im Kampf gegen Extremismus ist das Projekt »rework«, eine Kooperation der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Polizei und LSE. Ziel ist es, Demokratiebewusstsein zu stärken und Jugendliche für die Mechanismen von Radikalisierung zu sensibilisieren. Im Lavanttal ist dafür Tatschl zuständig. Workshops, Gespräche und Schulbesuche sollen Jugendlichen vermitteln, wie Radikalisierung funktioniert und wie sie sich dagegen wehren können. Ein Schwerpunkt liegt auch auf Medienkompetenz: Wie erkenne ich Fake News? Wie funktionieren extremistische Narrative? Warum wirken manche Inhalte so überzeugend? Tatschl: »Da kommt es zu angeregten Diskussionen. Wichtig im Internet ist: Strafbar ist derjenige, der ein strafrechtlich relevantes Posting versendet oder weiterleitet. Wer eine strafbare Nachricht erhält, ist nicht strafbar.« Besonders rechtsextreme Inhalte würden häufig unterschätzt – etwa das Verschicken von Bildern mit verbotenen Symbolen.
»Wir merken, dass rechtsextreme Codes und Symbole wieder salonfähiger werden«, sagt er und meint, dass es ein gesellschaftliches Anliegen sein müsse, Radikalisierung zu verhindern. »Wenn jemand bemerkt, dass sich in seinem Umfeld jemand radikalisiert, muss das sofort gemeldet werden. Alle sind gefordert«, appelliert Tatschl.

Von Michael Swersina
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