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Wolfsberg. Die Auseinandersetzung rund um die Abwahl von Isabella Theuermann als FPÖ-Stadträtin ist beendet – zumindest juristisch. Theuermann hatte erst die Absicht, die Umstände ihres Aus auch beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) klären zu lassen. Mittlerweile hat sie diesen Schritt zurückgezogen. Die 41-Jährige betonte stets, grundsätzlich nicht gegen ihre Abwahl vorzugehen, sondern dagegen, wie sie stattgefunden hat. Allerdings: Ihre Beschwerde bei der Kärntner Gemeindeaufsicht bleibt aufrecht.
Theuermann bestätigt: »Ich habe die rechtlichen Schritte zurückgezogen – weil das finanzielle Risiko enorm gewesen wäre.« Sie sei nach wie vor der festen Überzeugung, dass ihre Abwahl rechtswidrig gewesen sei. Die frühere Stadträtin ist der Ansicht, dass bei ihrer Abwahl »das Recht extrem gebeugt wurde«, wie sie in einem Interview mit den Unterkärntner Nachrichten (siehe Ausgabe 30/2025) sagte.
»Wenn ich verliere, könnten Kosten zwischen 40.000 und 50.000 Euro entstehen«
Isabella Theuermann, abgewählte Stadträtin
Ihre jetzige Entscheidung, auf gerichtliche Schritte zu verzichten, erklärt sie so: »Einen Fall wie meinen hat es in Österreich noch nie gegeben, es ist ein absoluter Ausnahmefall, es liegt kein Präzedenzfall vor. Daher steht der Rechtsweg, der zur Aufklärung beschritten werden muss, nicht fest.«
Das bedeutet, sie müsste sich an mehrere gerichtliche Stellen und Instanzen wenden, um eine zu finden, die sich für zuständig erklärt. »Das ist sehr aufwendig und kostenintensiv«, sagt Theuermann, und: »Wenn ich verliere, könnten Kosten in der Höhe zwischen 40.000 und 50.000 Euro entstehen, die ich selbst tragen müsste.« Dieses Risiko sei ihr zu hoch.
Zu hören ist, dass ihre Abwahl mit der Einstellung der juristischen Schritte nun rechtskräftig sei. Theuermann dazu: »Das weiß ich nicht.«
Wie berichtet, wurde sie am 26. Juni in der Sitzung des Wolfsberger Gemeinderats von den FPÖ-Gemeinderäten Michael Schüssler und Dominik Schrammel als Stadträtin abgesetzt. Die Freiheitlichen besitzen fünf Mandatare im Gemeinderat, Theuermann fehlte an jenem Tag, weil sie an einer Sitzung des Bundesrats in Wien teilnahm und kein Ersatz für sie gefunden werden konnte. Anwesend waren hingegen zwei FPÖ-Ersatzgemeinderäte, die aber nicht mitstimmen durften. Wegen dieses Vorgehens beharrt Theuermann darauf, dass die Abwahl nicht korrekt durchgeführt wurde: »Zwei ist plötzlich die Mehrheit von fünf. Genau darum geht es. Das war nicht rechtens.«
Was das Gesetz sagt
Sie zitiert die Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung (K-AGO), in der es in Paragraf 67 heißt, ein Mitglied des Gemeindevorstands kann von mehr als der Hälfte der Mitglieder jener Gemeinderatspartei, auf deren Vorschlag das Mitglied gewählt worden ist, abberufen werden.
»Eine Abwahl muss rechtlich korrekt ablaufen. ist sie es nicht – und wird trotzdem akzeptiert – kann kein Mandatar mehr sicher sein«, sagt Theuermann.
Ihr gehe es nicht um »meinen Posten, sondern um die Einhaltung der Gemeindeordnung. Wenn etwas nicht korrekt abgelaufen ist, dann kann und darf man es nicht einfach stehen lassen. Genau dafür gibt es die Gemeindeaufsicht: Sie ist dafür da, solche Vorgänge zu überprüfen und – falls notwendig – einen Prozess in Gang zu setzen, um Missstände zu korrigieren«, sagt Theuermann. Um diese Frage zu klären, reiche ihre Aufsichtsbeschwerde aus: »Jetzt liegt es an der Gemeindeaufsicht, auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen zu handeln.«
Das kann allerdings noch dauern. Theuermann: »Weshalb wartet die Gemeindeaufsicht mit einer klaren und notwendigen Entscheidung – trotz der eindeutigen Rechtslage – bis nach der Bürgermeisterwahl in Wolfsberg?«
Sollte sich herausstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden, »ist nicht nur meine Abwahl rechtswidrig – sondern auch der gesamte Stadtrat falsch zusammengesetzt«, so Theuermann. Dann könnten laut ihr alle seither gefassten Beschlüsse anfechtbar sein – mit möglichen finanziellen und rechtlichen Folgen für die Stadt. Weiters sagt sie: »Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abwahl nicht erfüllt waren, muss die Abwahl aufgehoben und eine ordnungsgemäße Wahl durchgeführt werden.« Bei der sie allerdings abermals abgewählt würde.
Theuermann kritisiert erneut die Stadt Wolfsberg, deren von der Gemeindeaufsicht geforderte Stellungnahme verzögert eintraf, was die Erledigung verzögerte.
Die Fristverlängerung
SPÖ-Vizebürgermeister Alexander Radl erklärte das im Interview (siehe UN 32/2025) damit, dass die Stadt eine Fristverlängerung zur Abgabe von zwei auf vier Wochen beantragt habe – was auch genehmigt wurde. Denn: »Der Grund liegt darin, dass die Gemeindeaufsicht gar nicht die Möglichkeit hat, eine Wahl aufzuheben.« Dafür sei der Verfassungsgerichtshof zuständig, »und dort beträgt die Frist vier Wochen«, so Radl. Es machte laut ihm »also Sinn, die Frist zur Abgabe der Stellungnahme an die Aufsichtsbehörde auf einen Zeitpunkt zu verschieben, der nach diesen vier Wochen liegt«.
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