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Vorwürfe gegen Lavanttaler Medizinerin: Minister antwortet auf Anfrage von Wolfsberger BundesrätinAusgabe 7 | Mittwoch, 12. Februar 2025

Die Ärztin wird beschuldigt, Gesundenuntersuchungen verrechnet zu haben, ohne sie durchzuführen. Sie weist das zurück, es wird ermittelt. Bundesrätin Theuermann stellte dazu Fragen an den Gesundheitsminister: Es wurden Daten an die Polizei weitergegeben.

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Wolfsberg. Nun liegt die Antwort von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vor. »Seitens der Polizei wurden Daten zu den verrechneten Vorsorgeuntersuchungen angefordert. Die Daten werden bereitgestellt«, heißt es in der schriftlichen Antwort des Ministers auf eine parlamentarische Anfrage der Wolfsberger Bundesrätin Isabella Theuermann (FPÖ).

Wie berichtet gibt es Vorwürfe gegen eine Lavanttaler Medizinerin, sie hätte Gesundenuntersuchungen zwar verbucht, aber nicht durchgeführt. Sie wurden Ende des Vorjahrs durch ein Facebook-Posting öffentlich und sorgten für einen »Shitstorm« im Internet sowie viel mediale Aufmerksamkeit. Die Betroffene, für die die Unschuldsvermutung gilt, wehrte sich im Gespräch mit den Unterkärntner Nachrichten und sprach von »Verleumdungen« und einer »rufschädigenden Hetzkampagne«. Die Polizei ermittelt. 

»Seitens der Polizei wurden Daten zu den verrechneten Vorsorgeuntersuchungen angefordert«
Johannes Rauch in der schriftlichen Antwort

Auch Bundesrätin Theuermann schaltete sich ein. Mit dem Betreff »Veruntreute Vorsorgeuntersuchungen« richtete sie am 18. November 2024 eine schriftliche Anfrage an Minister Rauch, in der sie auch forderte, den Vorwürfen nachzugehen und »etwaige Missstände umgehend aufzuklären«.

Das sagt der Minister

Die Antwort liegt nun vor. Auf die Frage, ob den zuständigen Gesundheitsbehörden polizeiliche Ermittlungen in der Causa bekannt seien, schreibt der Minister: »Die Krankenversicherungsträger wurden von der Polizei kontaktiert und über die polizeilichen Ermittlungen in der gegenständlichen Angelegenheit informiert.« Der Krankenversicherungsträger gehe der Beschwerde nach, »um einen missbräuchlichen Einsatz von Versichertengeldern auszuschließen«. Auch die Übergabe von Daten an die Polizei – »entsprechend den rechtlichen Vorgaben« – wird bestätigt.

Zu Theuermanns Frage, ob weitere  ähnliche Fälle bekannt seien, meint Rauch: »Der Verdacht auf fehlerhafte Abrechnungen kommt wiederholt vor«, in mehreren Bundesländern. Die »Fälle werden unter Einbindung der Betroffenen bearbeitet«, es werde aber »oftmals festgestellt, dass für fehlerhafte Abrechnungen Informationsdefizite verantwortlich waren, tatsächlich aber eine rechtskonforme Leistungserbringung und -abrechnung erfolgt ist«. 

In den Jahren 2022 bis 2024 wurden der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK »beispielsweise pro Jahr rund 40 derartige Fälle bekannt. Aktuell laufen polizeiliche Ermittlungen in einem weiteren Fall.« Die genaue Fallzahl kann laut dem Minister nicht genannt werden, »da gemeldete Verdachtsfälle statistisch nicht erfasst werden«.

Auf die Frage, welche Konsequenzen Scheinabrechnungen für Ärzte hätten, heißt es: »Grundsätzlich stellen Scheinabrechnungen ein Disziplinarvergehen dar.« Als Disziplinarstrafen kommen neben einem schriftlichen Verweis eine Geldstrafe bis zum Betrag von 36.340 Euro, die befristete Untersagung der Berufsausübung sowie die Streichung aus der Ärzteliste in Betracht. Außerdem stelle es ein Delikt dar, das auch strafrechtlich verfolgt werden kann.

Rauch weist schließlich darauf hin: »Sollte durch unberechtigte Abrechnungen die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchung nicht möglich sein, können bzw. sollten sich betroffene Patienten beim zuständigen Krankenversicherungsträger melden. Es wird eine ›Freischaltung‹ der e-card veranlasst. In Folge kann die Vorsorgeuntersuchung wie geplant in Anspruch genommen werden.«

Weiter Aufklärung gefordert

Theuermann meint zur Beantwortung: »Es gibt laufende Ermittlungen. Ich fordere zum Wohle der Patienten eine lückenlose Aufklärung.« Dazu sei es ein praktischer Hinweis des Ministeriums, dass sich Patienten bei unberechtigten Abrechnungen an den Krankenversicherungsträger wenden und Vorsorgeuntersuchungen wieder freigeschalten werden können.

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