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Wolfsberg. Von 11. bis 14. Oktober geht am Marktgelände der Bezirkshauptstadt einmal mehr der Kolomonimarkt über die Bühne. Es wird der 433. Markt sein – und auch er wird als »gewöhnliche« Veranstaltung stattfinden. Denn es geht sich nicht mehr aus, ihn noch vorher zum immateriellen UNESCO-Kulturerbe erklären zu lassen. Das Ende der diesjährigen Einreichfrist war der 15. Juni.
Wie berichtet hat sich die neue Wolfsberger Marktreferentin Isabella Theuermann (FPÖ) noch vor der Übernahme der Funktion etwas einfallen lassen: Sie will, dass der Kolomonimarkt Teil des immateriellen Kulturerbes wird. Im April begründete sie das so: »Der Kolomonimarkt als eine der ältesten und größten Brauchtumsveranstaltungen in Südösterreich verdient zweifellos eine Anerkennung auf internationaler Ebene. Die Aufnahme in das immaterielle Kulturerbe der UNESCO wäre nicht nur eine ehrenvolle Anerkennung für die langjährige Tradition und Kultur, sondern würde auch einen bedeutenden Beitrag zum Tourismus in Wolfsberg leisten.«
Der Wolfsberger Gemeinderat pflichtete ihr bei: In der Sitzung am 20. Juni dieses Jahres wurde der Antrag Theuermanns, den Kolomonimarkt ins Weltkulturerbe aufnehmen zu lassen, diskussionslos einstimmig unterstützt. Bürgermeister Hannes Primus (SPÖ) merkte an: »Hoffentlich gelingt es.«
»Jetzt wird ein Gutachten erstellt, das die Würdigkeit des Markts als Kulturerbe nachweist«
Isabella Theuermann, Marktreferentin
Bleibt die Frage: Und nun? Was wird konkret getan, um das gesteckte Ziel zu erreichen? »Jetzt wird ein Gutachten erstellt, das die Würdigkeit des Markts als Kulturerbe nachweist«, sagte Theuermann. Weitere Details, etwa den Namen des beauftragten Experten, nannte sie in der Vorwoche nicht, da die zuständige Abteilung durch Urlaube und Krankenstände personell ausgedünnt war. Stattdessen schickt sie einen Link zu www.unesco.at, in dem das Prozedere der Aufnahme erklärt wird.
Laut den dortigen Informationen ist es keine Hexerei, eine Veranstaltung in die UNESCO-Liste aufnehmen zu lassen. Im Gegenteil, es scheint relativ simpel: Notwendig sind ein – vollständig ausgefülltes – Bewerbungsformular sowie zwei (!) »fachliche Begleitschreiben«, die von Sachverständigen stammen müssen, »die über Fachwissen zu Traditionen verfügen und auf die Aufnahmekriterien Bezug nehmen«. Weiters werden einige Fotos (»circa fünf«) gefordert, die die gemachten Angaben illustrieren. Schließlich braucht es eine Einverständniserklärung der »eingebundenen Gemeinschaften«, die aber mit dem Gemeinderatsbeschluss bereits vorhanden ist.
Danach ist Formulierungskunst gefragt: Mit einem jeweiligen Maximum von 300 Wörtern – auf die Verwendung gendergerechter Sprache ist zu achten – muss der Kolomonimarkt, seine Entstehung sowie seine soziale und kulturelle Bedeutung beschrieben werden. Gefordert werden beispielsweise aber auch Darstellungen, wie er »erhalten« wird bzw. welchen »Einfluss« auf die »Gemeinschaft«, in diesem Fall die Stadt Wolfsberg, er ausübt. Fertig.
Stichtage der Einreichung
Stichtage der Einreichung für Bewerbungen sind 30. Jänner und 15. Juni. Allerdings: »Aufnahmen im Frühjahr finden nur bei genügend vorliegenden Einreichungen statt«, so die UNESCO. Das bedeutet, dass die Zuerkennung des Weltkulturerbes, so sie genehmigt wird, noch ein wenig dauern könnte, sollte der Wolfsberger Antrag erst im kommenden Sommer behandelt werden – wenn er denn bis Jänner 2025 vorliegt. Mit der Entscheidung ist ein Fachbeirat der UNESCO betraut, der aus Vertretern von zwei österreichischen Ministerien, einer Vertretung der Bundesländer sowie zwölf Experten aus Sozial-, Kultur- und Naturwissenschaften besteht.
Grundsätzlich scheint einer Zustimmung nichts im Weg zu stehen. Das als Punkt eins von der UNESCO angeführte Aufnahmekriterium wird zweifellos erfüllt: »Das Element (Anm.: der Kolomonimarkt) zählt zu den Praktiken, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Einzelpersonen als Bestandteil ihres Kulturerbes verstehen und wird von einer Generation an die nächste weitergegeben.«
In Kärnten finden sich derzeit zwölf Eintragungen auf der Liste des immateriellen Kulturerbes (wir berichteten). Einige Beispiele: die Bleiberger Knappenkultur, das Metnitzer Kinisingen, das Wissen um die Flößerei auf der Oberen Drau, das Kranzelreiten in Weitensfeld, die Ferlacher Büchsenmacher oder die »Untergailtaler Kirchtagsbräuche«. Warum sollte es also nicht auch mit dem Kolomonimarkt klappen?
Übrigens: Antragsteller verpflichten sich, an regelmäßigen Evaluierungen der UNESCO teilzunehmen. Zweitens gehört das immaterielle Kulturerbe nicht zum Weltkulturerbe. Dieser Begriff ist laut UNESCO dem materiellen Erbe vorbehalten
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