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Wolfsberg. Jetzt reicht es ihm: Der Inhaber eines Immobilienkomplexes an der Spanheimerstraße in Wolfsberg geht gegen den Durchzugsverkehr vor, der über sein Grundstück rollt. Phase eins besteht aus einer neuen, größeren Hinweistafel. Seit Montag, 13. November, läuft Phase zwei: Die schriftliche Verwarnung der Autofahrer. Phase drei wären rechtliche Schritte ...
Der Wolfsberger ist Eigentümer der Häuser Spanheimerstraße 24 und 26, in denen Pro Mente, Grazer Wechselseitige, das Einrichtungsunternehmen Egger oder das Tattoostudio »Baroque Ink« angesiedelt sind. Die Gebäude liegen etwas abseits der Straße und sind über eine Nebenfahrbahn erreichbar.
»Die letzte Phase wären anwaltliche Schritte gegen die Durchfahrer«
Der Inhaber der Immobilien
Und gerade die wird von Autofahrern gerne genutzt, um Zeit zu sparen. Der Besitzer: »Sie kommen auf der Spanheimerstraße aus südlicher Richtung und sehen, dass die Ampel vor ihnen rot ist. Dann blinken sie nach links und fahren über meinen Parkplatz zur Volksbadstraße und weiter Richtung Bahnhof.« Laut ihm besteht der Verkehr auf seinem Grund zu 30 Prozent aus Kunden der hier liegenden Geschäfte und Unternehmen, 70 Prozent sind Durchzügler. Das will er sich nicht länger ansehen.
»Schon bisher stand an der Einfahrt eine Tafel, die darauf hinweist, dass nur Mietern und Kunden die Einfahrt erlaubt ist. Die war aber zu klein, offenbar hat sie keiner bemerkt. Vor etwa 14 Tagen habe ich deshalb eine neue Tafel angebracht«, sagt der Eigentümer. Sie steht direkt an der Spanheimerstraße, ist nicht mehr zu übersehen und kündigt jenen, die durchfahren, Probleme an: »Unberechtigte werden kostenpflichtig angezeigt«, steht darauf.
Schreiben werden überreicht
Außerdem lässt der Wolfsberger seit Montag von einem Mitarbeiter Schreiben an die Autofahrer verteilen. Darin werden sie darauf hingewiesen, dass sie den Bereich ohne Berechtigung befahren haben und das künftig unterlassen sollen. Andernfalls drohe eine Besitzstörungsklage.
Der Eigentümer: »Die letzte Phase wären anwaltliche Schritte gegen die Durchfahrer. Meist sind aber drei Viertel des Problems mit der schriftlichen Warnung erledigt. Ich habe das schon woanders erlebt, dort reichten die Schreiben aus.« Allerdings: Gegen »Hartnäckige« sind weitergehende Maßnahmen nicht ausgeschlossen.
Erstaunlicherweise gibt es auf dem abgegrenzten Parkplatz, der ebenfalls auf dem Gelände liegt, keine Schwierigkeiten mit Fremdparkern. »Der ist für meine Mieter«, so der Inhaber, »die dafür bezahlen. Dort werden kaum unberechtigte Fahrzeuge abgestellt, fremde Parkplätze akzeptieren die Wolfsberger.« Nun müssen sie nur das Durchfahrtsverbot beherzigen – wofür der Besitzer sorgen will ...
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